Während des G20-Gipfels in Hamburg war Journalisten wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig die bereits erteilte Akkreditierung für die Berichterstattung entzogen worden. Jetzt hat das Bundeskriminalamt (BKA) in einigen Fällen Auskunft erteilt.
Die Sicherheitseinschätzungen der Behörden basierten auf teilweise falschen, unter Umständen sogar verfassungswidrigen Einträgen in Verbunddateien.
Diese Datenbanken beruhen auf Bestimmungen im sogenannten „BKA“ – Gesetz, die es der Behörde erlauben, Delikte auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu speichern. Rechtliche Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Negativprognose, bei der in jedem Einzelfall begründet werden müsse, warum von jemandem künftig Straftaten zu erwarten sei.
Journalisten haben jetzt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die Vorgangsweise der Behörde rechtlich überprüfen zu lassen. Weder das Bundeskriminalamt noch das Bundespresseamt hätten bisher stichhaltige Gründe für die Entscheidung genannt, begründete die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalisten-Union die Klage.
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Siehe dazu auch:
Anmerkungen zur polizeilichen Informationsordnung nach dem neuen BKA-Gesetz
Und:
Nur wenige wissen, was passiert