„Dieselgate“: Probleme bei der Zulassung von Dieselfahrzeugen zeichnen sich ab

Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015 in den USA: Volkswagen und Audi hatten eingestanden, bei Diesel-Pkw Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt  zu haben. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DHU) vermuteten bald schon, dass VW und andere Autohersteller auch in Europa diese Abschalteinrichtungen einsetzten. Beweise dafür gab es jedoch nicht.

Unterlagen wurden geschwärzt

Daher verlangte die DHU unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen.  Diesem Antrag wurde schließllich vom Verwaltungsgericht Schleswig Folge gegeben und im März 2016 der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH vom Verwaltungsgericht die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.

Ohne Update droht Verlust der Zulassung

Seither ist Einiges passiert. Die Manipulationen am Abgas-System in Europa werden von einer Reihe von Autoherstellern längst nicht mehr bestritten, jetzt geht um technische Nachrüstungen zur Beseitigung der Mängel. Im Juli 2017 verschickte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt Briefe an Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen, in denen diesen mit dem Entzug der Zulassungserlaubnis gedroht wird, wenn sie sich dem von VW angebotenen Softwareupdate verweigern.

Auch in Österreich wurden die betroffenen VW-Fahrer per Brief über die Rückrufaktion informiert. Jene Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nicht umrüsten lassen, werden vom Versicherungsverband ein Erinnerungsschreiben erhalten. Wird auch dieses ignoriert, droht eine Vorladung durch die Landespolizeidirektion beziehungsweise die Bezirkshauptmannschaft, das Fahrzeug bei der Landesprüfstelle überprüfen zu lassen.  Bei Nichtbefolgung droht auch in Österreich die Aufhebung der Zulassung (§ 44 KFG). In Deutschland droht Dieselfahrzeugen mittlerweile in bestimmten Städten nicht nur ein Fahrverbot. Die Deutsche Umwelthilfe hat zwischenzeitlich auch die Zulassungsstellen in zehn deutschen Städten auf Entzug der Betriebserlaubnis für bestimmte Diesel-Modelle verklagt. Ob die Verwaltungsgerichte diese Klagen annehmen werden, ist noch offen.

Siehe dazu auch: „Nur ein bisschen schmutzig?“
Der Beitrag widmet sich den zivilrechtlichen Ansprüchen der Fahrzeughalter im VW- Abgasskandal und geht insbesondere auf die Argumentation der beklagten Händler ein, wonach der durch die eingebaute Manipulationssoftware begründete Mangel nur geringfügig sei und „eine aufrechte Zulassung nach der Abgasnorm EU5“ bestehe.

 

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