Einschränkung der Grundrechte: Frankreich macht Ausnahmen zur Regel

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Nach dem schweren Anschlag auf das Pariser Konzertlokal „Bataclan“ im November 2015 mit 130 Toten hatte Frankreich das auf den Algerienkrieg zurückgehende Notrecht aktiviert.

Die Polizei konnte Personen unter Hausarrest setzen, Razzien vornehmen und Moscheen schließen, ohne vorgängig um eine richterliche Ermächtigung zu ersuchen. Zu diesem Zweck musste die Regierung in Paris die Einhaltung einzelner Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtscharta „suspendieren“.

An die Stelle des Notrechts trat Anfang November dieses Jahres nun ein vom Parlament beschlossenes verschärftes Antiterrorgesetz, das der Polizei fast ebenso weitgehende Kompetenzen einräumt. So etwa bei  Hausdurchsuchungen, von denen die Polizei unter dem Notrecht über 4.000 vorgenommen hat. Sie werden jetzt „visites domiciliaires“ genannt, was man ohne viel bösen Willen mit „Hausbesuche“ übersetzen könnte. Hausarrest – der derzeit rund 60 Gefährder betrifft – heißt neu „individuelle Kontrollmaßnahme“.

Verdacht wird Beweis gleichgestellt

Auf Druck von Anwälten und Menschenrechtsverbänden hat die Regierung von Präsident Emmanuel Macron eingewilligt, dass die Polizei für diese Maßnahmen im Voraus die Bewilligung eines Richters einholen muss. Damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung zumindest formell gewahrt. Dieser Entscheid ist aber nach Ansicht mehrerer Juristenverbände nur noch eine Formalität, da die Richter kaum mehr Zugang zu den einzelnen Geheimdienstdossiers haben. (Siehe dazu auch: Rechtsschutz in Zeiten des Notstands)

Österreich: Verfassungsgerichtshof prüft Staatsschutzgesetz

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Medizinisches Cannabis: Blutgrenzwerte im Straßenverkehr

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Immer häufiger wird Cannabis als Medikament in der Medizin eingesetzt. Je nach Land, gelten im Straßenverkehr unterschiedliche Grenzwerte. Viele Fragen rund um die Verkehrssicherheit sind dabei noch ungeklärt.

„Man kann in etwa sagen, dass die Unfallgefahr unter dem Einfluss von THC auf das Doppelte steigt. Unter Alkoholeinfluss kommt es zum achtfachen Risiko. Bei der Kombination von THC und Alkohol gar zum 16-fachen Unfallrisiko“, sagt Kim Wolff vom Londoner King’s College. Die Expertin hat 2012/2013 in Großbritannien ein offizielles Expertengremium geleitet, das die gesetzlichen Regelungen für Cannabis bzw. der Hanf-Inhaltsstoffe im Straßenverkehr sachlich vorbereitete.

Großbritannien: Grenzwerte für 17 Suchtmittel

Eine Problematik ist die Frage, ob es – ähnlich wie beim Alkohol – Blutgrenzwerte geben kann, ab denen die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges verboten ist. „Wir haben dafür in Großbritannien einen Wert von fünf Mikrogramm pro Liter Blut festgelegt. Ich denke, das ist ganz vernünftig. Wenn jemand zum Beispiel ein Medikament mit zwei Milligramm synthetischem Cannabis-Wirkstoff eingenommen hat, kommt er danach auf einen Höchstspiegel von zwei Mikrogramm pro Liter Vollblut“, sagte Wolff. Mittlerweile wurden in Großbritannien solche Grenzwerte für 17 Suchtmittel festgelegt.

Niederlande: 30 Jahre Erfahrung

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Schweiz: Strafverfahren ohne Richter, Beschuldigten und Öffentlichkeit

Umstrittene Strafbefehle: Die Macht der Staatsanwälte

Knappe Ressourcen, zu viele Verfahren, zu wenige Richter. Dieses Problem hat auch die Schweiz.

Die Lösung: Sogenannte Strafbefehle, das bedeutet „abgekürzte“ Verfahren zur Verhängung nicht nur von Geldstrafen,  sondern auch von Freiheitsstrafen. Herr des Verfahrens ist ausschließlich der Staatsanwalt, eine Anhörung des Beschuldigten findet nicht statt. Rund 90% der Strafverfahren sollen in der Schweiz bereits so erledigt werden.

Der Appellationsrichter und Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber warnt in einem Beitrag im Schweizer Fernsehen, dass die Schweizer Justiz ein Problem mit den Strafbefehlen hat: «Es ist eben relativ selten, dass gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben wird. Und es gibt einige empirische Studien die belegt haben, dass es unter den nicht angefochtenen Strafbefehlen viele Fehlurteile gibt.»

Fixe „Tarife“ für Strafzumessung

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Klimawandel: ein Fall für die Gerichte

Der Klimawandel beschäftigt verstärkt die Gerichte. Heimische Beobachter wird dies nicht überraschen, verfügt Österreich doch mit der Dritten Piste des Wiener Flughafens über einen international beachteten Präzedenzfall. Und ein Blick über die Landesgrenzen bestätigt, dass Staaten weltweit Adressaten klimabezogener Schutz- und Handlungspflichten werden. In einem Beitrag in der „Presse“ wird ein internationaler Überblick über Gerichtsverfahren gegeben,  …

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Rechnungshof: Länder erhielten 80 Millionen Euro für Verwaltungsgerichte und Transparenzdatenbank

Rechnungshof – (c) Clemens Fabry (Presse)

Der Rechnungshof kritisiert die Bundesländer, die nach wie vor keine Zahlen für die Transparenzdatenbank liefern.

Die 2010 eingerichtete Datenbank sollte aufschlüsseln, wer welche Geldleistung in welcher Höhe vom Staat erhält. Ziel war es, Förderungen in Zukunft effizienter zu vergeben. Doch die Teilnahme der Länder an der Datenbank hat sich in den vergangenen sieben Jahren mehrmals verzögert.

Verwendung der Geldmittel  nicht  nachvollziehbar

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Asylverfahren (6): Überlastete Verwaltungsgerichte – „Verfassungsrechtlich bedenklich“

Schwerpunkt Migration

Deutschlands Verwaltungsgerichte sind überlastet. Immer mehr Asylverfahren führen zu horrenden Wartezeiten bei anderen Klagen. „Verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt ein Experte.

von Kevin Schubert (ZDF heute)

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Während sich die Zahl der Verfahren damit verfünffacht hat, hat sich die Zahl der Richter bundesweit kaum verändert. In manchen Bundesländern ist sie sogar stagniert.

„Die Personalausstattung ist an einer Grenze angekommen, von der ich sagen würde, dass sie inzwischen verfassungsrechtlich bedenklich ist“, sagt Wilfried Kirkes vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg. „Ich sehe uns minderausgestattet.“ Und: „Die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts, wie und wie schnell Verfahren zu bewältigen sind, können wir schon lange nicht mehr erfüllen.“ Der Justiz als dritter Staatsgewalt werde nicht mehr eingeräumt, ihren Aufgaben nachkommen.

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TV-Tipp: Das Monsanto-Tribunal

Monsanto, weltgrößter Agrochemie-Konzern und Hersteller des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, wurde im Oktober 2016 vor einem internationalen Tribunal in Den Haag  „der Prozess gemacht“. Die Anklage: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Umwelt.

Es handelt sich dabei um das Projekt einer internationalen Bürgerinitiative, bei dem in Form eines symbolischen Prozesses Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden untersucht wurden. Das Tribunal wurde nach den „Guiding Principles on Business and Human Rights“ der Vereinten Nationen eingerichtet und mit internationalen Richtern besetzt.

Nachdem Zeugenberichte von Opfern und Experten angehört wurden, gab das Tribunal im April 2017 ein Rechtsgutachten ab. Eine interessante Facette dabei: Während in Europa in die Unterlagen für das Zulassungsverfahren von Glyphosat wegen behaupteter Geschäftsgeheimnisse nicht eingesehen werden konnte, war diese Einsichtnahme in den USA unter Berufung auf den Freedom of Information Act (FOIA) möglich.

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TV Tipp: Das getäuschte Gedächtnis-Falsche Erinnerungen vor Gericht

Nicht alles, woran wir uns erinnern, ist wahr. Manche Erinnerungen gaukeln uns Ereignisse vor, die anders oder gar nicht stattgefunden haben. Und das kann gerade vor Gericht fatale Folgen haben. Die 3sat-Dokumentation „Das getäuschte Gedächtnis“ von Klaus Neumann und Hendrik Löbbert ergründet, unter welchen Bedingungen falsche Erinnerungen entstehen. Zu Wort kommen führende Gedächtnisforscher, Neurologen und …

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Europarat: Menschenrechtspreis an Präsidenten der türkischen Richtervereinigung

Der Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis wird vom Europarat einmal im Jahr für besondere Leistungen im Bereich der Menschenrechte vergeben.

Dieses Jahr wurde der Preis an Murat ASLAN vergeben. Dieser war bis zu seiner Verhaftung Präsident der unabhängigen richterlichen Standesvertretung (YARSAV) in der Türkei. Er befindet sich seit Oktober 2016 in Haft, da ihm – wie vielen anderen – Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen wird.

Die Nominierung für diesen Menschenrechtspreis erfolgte durch die Internationale Richtervereinigung und „MEDEL“, diese wurde von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) und der Richtervereinigung „Judges4Judges“ tatkräftig unterstützt.

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Deutschland: Umstrittenes Gesetz gegen „Fake News“ in Kraft

So wie in Österreich gab es auch in Deutschland viele Beschwerden an der Löschpraxis der Sozialen Medien im Netz.

Einem Bericht von jugendschutz.net zufolge löschte zum Beispiel Facebook in den Testzeiträumen von Juli 2016 bis Februar 2017 nur 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, Twitter sogar nur ein Prozent. Das soll sich mit einem neuen Gesetz,  das seit 1. Oktober in Kraft ist,  ändern.

Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, bestimmte strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu löschen oder zu sperren, sobald ein Nutzer das Netzwerk mit einer Beschwerde auf den Inhalt hingewiesen hat. Bei „offensichtlich“ strafbaren Inhalten hat der Plattformbetreiber sogar nur 24 Stunden Zeit, um den Inhalt zu entfernen.

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