Der Rechnungshof kritisiert die Bundesländer, die nach wie vor keine Zahlen für die Transparenzdatenbank liefern.
Die 2010 eingerichtete Datenbank sollte aufschlüsseln, wer welche Geldleistung in welcher Höhe vom Staat erhält. Ziel war es, Förderungen in Zukunft effizienter zu vergeben. Doch die Teilnahme der Länder an der Datenbank hat sich in den vergangenen sieben Jahren mehrmals verzögert.
Deutschlands Verwaltungsgerichte sind überlastet. Immer mehr Asylverfahren führen zu horrenden Wartezeiten bei anderen Klagen. „Verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt ein Experte.
von Kevin Schubert (ZDF heute)
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Während sich die Zahl der Verfahren damit verfünffacht hat, hat sich die Zahl der Richter bundesweit kaum verändert. In manchen Bundesländern ist sie sogar stagniert.
„Die Personalausstattung ist an einer Grenze angekommen, von der ich sagen würde, dass sie inzwischen verfassungsrechtlich bedenklich ist“, sagt Wilfried Kirkes vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg. „Ich sehe uns minderausgestattet.“ Und: „Die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts, wie und wie schnell Verfahren zu bewältigen sind, können wir schon lange nicht mehr erfüllen.“ Der Justiz als dritter Staatsgewalt werde nicht mehr eingeräumt, ihren Aufgaben nachkommen.
Monsanto, weltgrößter Agrochemie-Konzern und Hersteller des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, wurde im Oktober 2016 vor einem internationalen Tribunal in Den Haag „der Prozess gemacht“. Die Anklage: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Umwelt.
Es handelt sich dabei um das Projekt einer internationalen Bürgerinitiative, bei dem in Form eines symbolischen Prozesses Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden untersucht wurden. Das Tribunal wurde nach den „Guiding Principles on Business and Human Rights“ der Vereinten Nationen eingerichtet und mit internationalen Richtern besetzt.
Nachdem Zeugenberichte von Opfern und Experten angehört wurden, gab das Tribunal im April 2017 ein Rechtsgutachten ab. Eine interessante Facette dabei: Während in Europa in die Unterlagen für das Zulassungsverfahren von Glyphosat wegen behaupteter Geschäftsgeheimnisse nicht eingesehen werden konnte, war diese Einsichtnahme in den USA unter Berufung auf den Freedom of Information Act (FOIA) möglich.
Nicht alles, woran wir uns erinnern, ist wahr. Manche Erinnerungen gaukeln uns Ereignisse vor, die anders oder gar nicht stattgefunden haben. Und das kann gerade vor Gericht fatale Folgen haben. Die 3sat-Dokumentation „Das getäuschte Gedächtnis“ von Klaus Neumann und Hendrik Löbbert ergründet, unter welchen Bedingungen falsche Erinnerungen entstehen. Zu Wort kommen führende Gedächtnisforscher, Neurologen und …
Der Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis wird vom Europarat einmal im Jahr für besondere Leistungen im Bereich der Menschenrechte vergeben.
Dieses Jahr wurde der Preis an Murat ASLAN vergeben. Dieser war bis zu seiner Verhaftung Präsident der unabhängigen richterlichen Standesvertretung (YARSAV) in der Türkei. Er befindet sich seit Oktober 2016 in Haft, da ihm – wie vielen anderen – Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen wird.
Die Nominierung für diesen Menschenrechtspreis erfolgte durch die Internationale Richtervereinigung und „MEDEL“, diese wurde von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) und der Richtervereinigung „Judges4Judges“ tatkräftig unterstützt.
So wie in Österreich gab es auch in Deutschland viele Beschwerden an der Löschpraxis der Sozialen Medien im Netz.
Einem Bericht von jugendschutz.net zufolge löschte zum Beispiel Facebook in den Testzeiträumen von Juli 2016 bis Februar 2017 nur 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, Twitter sogar nur ein Prozent. Das soll sich mit einem neuen Gesetz, das seit 1. Oktober in Kraft ist, ändern.
Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, bestimmte strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu löschen oder zu sperren, sobald ein Nutzer das Netzwerk mit einer Beschwerde auf den Inhalt hingewiesen hat. Bei „offensichtlich“ strafbaren Inhalten hat der Plattformbetreiber sogar nur 24 Stunden Zeit, um den Inhalt zu entfernen.
Zum ersten Mal hat Neuseeland im Jahr 2014 ein Ehepaar und seine zwei Kinder aus dem Pazifik-Inselstaat Tuvalu (zwischen Hawaii und Australien gelegen) als Klimaflüchtlinge anerkannt und ihnen Asyl gewährt.
Vor wenigen Tagen hat nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ das Bundesverwaltungsgericht in Wien einem somalischen Flüchtling, dessen Ansuchen um Asyl abgelehnt worden war, aus Klimagründen subsidiären Schutz für ein Jahr gewährt. In dem Urteilsspruch wird laut Kurier explizit darauf hingewiesen, dass sich aufgrund von Dürre „in Somalia eine humanitäre Katastrophe entwickelt hat“ … “ Das Risiko einer Hungersnot bestehe weiterhin. 6,2 Millionen Menschen seien akut von Nahrungsmittelknappheit betroffen, drei Millionen bräuchten lebenserhaltende Unterstützung.
Seit dem Jahr 1985 gibt es in der Europäischen Union eine Richtlinie über die Umweltverträglichkeitprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG, UVP-RL), die erste Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993.
Sie normiert eine Koordinierung bzw. gemeinsame Abwicklung von UVP und anderen Umweltprüfungen und die leicht zugängliche, elektronische Bereitstellung der Unterlagen für die Öffentlichkeit. Ziel der Richtlinie ist die Beschleunigung von Umweltverfahren.
Diese Richtlinie wäre von Österreich bis 16.5.2017 umzusetzen gewesen.
Im Zuge der sogenannten „Westlösung“ haben die Bundesländer Tirol und Vorarlberg Anfang dieses Jahres Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und eine Begrenzung der Wohnkosten beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist in Vorarlberg am 1. Juli in Kraft getreten.
Laut dem Vorarlberger Landesvolksanwalt ist es mit den neuen Höchstgrenzen praktisch unmöglich geworden, eine Wohnung zu finden. Mindestsicherungsbezieher, deren Miete über der Höchstgrenze liegt, müssen die Differenz aus ihrem Lebensunterhalt bezahlen. Besonders bedenklich werde es, wenn die Staffelung von Lebensunterhalt und Wohnungsaufwendung zusammen eine Reduktion von über 20 Prozent ergäbe. Das Höchstgericht habe schon einmal entschieden, dass dies verfassungswidrig sein kann.
Eine Gerichtspräsidentin rüffelt einen Richter für sein gemächliches Arbeitstempo – er versteht das als Aufruf zu schludrigen Urteilen. Der Bundesgerichtshof hat einen heiklen Fall im Kollegenkreis zu entscheiden.
„Machen Sie mal schneller.“ Den Satz bekommen viele Arbeitnehmer zu hören. Und nicht selten lautet die Antwort: „Dann bin ich aber nicht so gründlich“. Führen Richter und ihre Vorgesetzten so ein Gespräch, ist der Streit allerdings politisch heikel. Richter in einer Demokratie sollen unabhängig entscheiden, und wenn sie zur Urteilsfindung einen Zeugen noch ein drittes Mal befragen wollen, dann dauert es eben länger.
Auf der anderen Seite: Praktisch alle Gerichte geben an, unter Überlastung zu leiden. Verfahren plätschern oft über Jahre dahin, für Außenstehende ist das oft nicht nachvollziehbar.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich ein Verfahren, das sich nun auch schon wieder lange hinzieht, und in dem der klagende Richter nun auf einen Etappensieg hoffen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am Donnerstag zwar noch kein Urteil. Er ließ aber durchblicken, dass er an den Feststellungen der Vorinstanz zweifelt:
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