Ist Österreichs Föderalismus reformierbar?

Auch die neue Regierung verspricht eine Bundesstaatsreform. Doch zwischen der Absicht und dem Tun liegen die Hürden des föderativen Anspruchs und der herrschenden Realverfassung. Ein Abriss von Ferdinand Karlhofer.

„Echte“ Föderationen mit gleichem Rechtsstatus für alle Landesteile gibt es in Europa nur vier: die Schweiz, Österreich, Deutschland und Belgien. Im Fall Österreich gibt es verschiedentlich allerdings Zweifel, ob das Land tatsächlich als Föderation einzustufen ist. In der Tat, beim Durchblättern der Verfassung springt ins Auge, dass die Kompetenzfelder des Bundes detailreich aufgelistet sind, während die Rechte der Bundesländer auf nicht näher definierte Residualkompetenzen beschränkt sind. Und eklatant bescheiden ist der Kompetenzrahmen des Bundesrats. Als Parlament der Bundesländer ist ihm eigentlich die Aufgabe zugedacht, Kontroll­instanz und Gegengewicht zum Nationalrat zu sein. Wenn der Einfluss sich aber darin erschöpft, da und dort ein aufschiebendes Veto einzulegen, das dann von der ersten Kammer ohne lange Prozedur mittels Beharrungsbeschluss zurückgewiesen wird, kann von Kontrolle nicht wirklich die Rede sein.

Verfassung und Verfassungswirklichkeit

So weit die Nominalverfassung mit all ihren mittlerweile hundert Jahre zurückreichenden Baufehlern. Wie aber sieht die Realverfassung aus? Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Institution Landeshauptmann (LH) zu. Dem Landeshauptmann, und nur ihm, untersteht die gesamte Landesverwaltung. Nur der Landeshauptmann mit seiner Verwaltung ist Vollzugsorgan für die so genannte mittelbare Bundesverwaltung, die dem Verfassungstext zufolge der Bundespolitik zuarbeiten soll, in der Praxis aber zentralstaatliche Zielvorstellungen nicht selten konterkariert, statt sie zu stützen. Nicht außer Betracht gelassen werden kann in diesem Zusammenhang die Landeshauptleutekonferenz.

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Doppelstaatsbürgerschaften: Jetzt sind die Verwaltungsgerichte am Zug

Foto: EPA/LISI NIESNER

Die Wiener Magistratsabteilung 35 stellte nach einem Bericht der Tageszeitung Kurier erstmals vier Bescheide wegen Aberkennung der österreichischen Staatsangehörigkeit aus. Bundesweit sind es 33 Bescheide. Bis jetzt.

Seit Mai 2017 wurden in Wien drei Listen mit insgesamt rund 100.000 Datensätzen von möglichen türkischen Wahlberechtigten in Österreich übermittelt – vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle.

Von den etwa 45.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Wien  blieben nach Abzug jener, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, 18.500 potenzielle Verdachtsfälle über. Um sie alle überprüfen zu können, wurde die MA35 vorübergehend um 26 Mitarbeiter aufgestockt. 6655 Fälle nahm man seit vergangenem Sommer in Angriff. Und so viel ist mittlerweile klar: Ein Teil der Überprüften besitzt die Doppelstaatsbürger zurecht. In 800 Fällen besteht allerdings der Verdacht, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt.

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Rechtspanorama am Juridicum: Wie hilft das Recht?

#MeToo ist zum Inbegriff für sexuelle Belästigungen und Übergriffe geworden, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.

Über den Bereich des Sports sind zunehmend auch Kinder als Betroffene in den Blickpunkt geraten. Genügen die rechtlichen Mittel, die dagegen zur Verfügung stehen, können sich umgekehrt auch Beschuldigte ausreichend gegen falsche Vorwürfe wehren?

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Illegales Glücksspiel: Verwaltungsstrafen schrecken nicht ab

Foto: KURIER/Dominik Schreiber

Finanzbehörden, die aus Sicherheitsgründen nur mit der Eliteeinheit WEGA, Feuerwehr, Elektrikern und Entminungsdienst zu Razzien ausrücken – aus Angst vor Angriffen mit Reizgas oder Stromfallen. Steigende Gewalt der albanischen, ex-jugoslawischen und tschetschenischen „Security-Mitarbeiter“ von Automatenbetreibern.

Verwaltungsstrafen, die oft ins Leere laufen und geschätzte rund 70.000 (teils minderjährige) Spielsüchtige, die das letzte Geld ihrer Familien und Freunde in Automaten verspielen, bevor sie straffällig werden, um Bares herbeizuschaffen. Zweistellige Millionenbeträge als Reingewinn jedes Jahr für die Hintermänner.

So wurde in einem Beitrag in der Tageszeitung „Kurier“  die aktuelle Situation rund um das illegale Glückspiel in Österreich beschrieben.

Verwaltungsbehörden fehlen Mittel zur Strafverfolgung

Die Landesverwaltungsgerichte Tirol und Burgenland hatten bereits im Jahr 2014 verfassungsrechtliche Bedenken dagegen erhoben, dass die Verfolgung des illegalen Glückspiels ausschließlich in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden  fallen sollte. Gerade das Glücksspiel sei mit besonderen Gefahren verbunden und dessen Sozialschädlichkeit nachweislich gegeben. Die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden bedeute einen Eingriff in den Kernbereich strafgerichtlicher Zuständigkeiten und würde die Bestimmung des § 168 StGB inhaltsleer machen.

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VfGH Judikatur / Mindestsicherung in Vorarlberg weitgehend sachlich gerechtfertigt

Übergangsregelung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aber unsachlich geregelt. Fälle aus Niederösterreich wurden vertagt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Dezembersession Klarstellungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung getroffen. Bestimmungen über den Ersatz von Geld- durch Sachleistungen in der Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung (MSV) sind ebensowenig zu beanstanden wie  eine von der Haushaltsgröße abhängige Staffelung der Leistungen für den Wohnbedarf oder die Berücksichtigung der Familienbeihilfe. Aufgehoben hat der VfGH allerdings eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidär Schutzberechtigte. Beratungen betreffend das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz hat der Gerichtshof vertagt.

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„Immer neue Vorschriften“

foto: andy urban

Der mit Jahresende scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, hat sich im Interview mit dem „Standard“ (Donnerstag-Ausgabe) kritisch zu den Verschärfungen in der Asylgesetzgebung und auch bei dem Vorhaben der Regierung zur Mindestsicherung geäußert.

Bei Asyl und Migration gebe es ein „stakkatoartiges Aufeinanderfolgenlassen von Novellen“. Das könne nicht funktionieren, weil „der Apparat, der diese Gesetze vollziehen soll, im Monats- oder Halbjahrestakt mit immer neuen Vorschriften konfrontiert ist“.

„Probleme werden wieder auftauchen“

Neue Gesetze sollten wohl den Eindruck vermitteln, dass Probleme gelöst werden – doch nach einiger Zeit würden die Probleme auch wieder auftauchen. Holzinger kritisiert auch, dass nach den Plänen der neuen Regierung der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Asylsachen nicht mehr angerufen werden kann. In anderen Rechtsgebieten sei das möglich. Eine ähnliche Regelung habe zwischen 2008 und 2014 zu „einem dramatischen Anstieg der Fälle“, die beim VfGH landen, geführt.

In Sachen Einschränkungen bei der Mindestsicherung verweist Holzinger darauf, dass Fälle aus drei Bundesländern – Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg – derzeit beim VfGH anhängig sind. Und er geht davon aus, dass auch im Zuge der Neuregelungen der VfGH angerufen wird.

Kritik auch von VwGH

Der VwGH hatte die Regierungsvorhaben in Sachen Asyl bereits kurz vor Weihnachten vehement kritisiert. Kritik im Namen des Gerichtshofs ist eher ungewöhnlich, umso schwerer wiegt der Einwand des Höchstgerichts.

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Mindestsicherung für Asylberechtigte: LVwG Oberösterreich legt Verfahren EuGH vor

Schwerpunkt Migration

Im Sommer 2016 hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen. Um zu entscheiden, ob die Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte unionsrechtskonform ist, hat das Landesverwaltungsgericht nun den Europäischen Gerichtshof um Klärung grundsätzlicher Fragen gebeten.

Verhältnis von Leistungskürzungen und Statusrichtlinie

Konkret geht es um die Auslegung der sogenannten Statusrichtlinie.  

Nach dieser müssen die Mitgliedstaaten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten Sozialhilfe zukommen lassen, bei subsidiär Schutzberechtigten kann diese auf „Kernleistungen“ beschränkt werden. Bei den Asylberechtigten wird jedoch im Hinblick auf Sozialleistungen nicht explizit zwischen befristetem und unbefristetem Status unterschieden. Daher soll nun der EuGH klären, ob befristet Asylberechtigte so zu behandeln sind wie subsidiär Schutzberechtigte oder eben wie Personen mit dauerhaftem Asylstatus.

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Glücksspielgesetz: Mehr Razzien, mehr Automaten beschlagnahmt

foto: apa / herbert neubauer

 Im Glücksspielbereich hat die Finanzpolizei 2017 wieder mehr Razzien durchgeführt und mehr Automaten beschlagnahmt. Auch die Zahl der Strafverfahren ist gegenüber 2016 gestiegen, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Finanzministerium hervor.

Im Jahr 2017 gab es demnach bisher 918 Strafanträge nach dem Glücksspielgesetz, nach 746 im Jahr 2016 und 1.316 im Jahr 2015. Die meisten Strafanträge kamen aus Oberösterreich (416), Niederösterreich (148) und Wien (139). In den vergangenen fünf Jahren summierte sich die Zahl der Strafanträge in ganz Österreich auf 4.689. Insgesamt 11.661 Glücksspielanzeigen kamen seit 2013 zusammen, fast 4.000 davon wurden in Oberösterreich eingebracht.

943 Razzien in Österreich

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Kultige “Fixie“-Fahrräder laut VwGH-Urteil verboten.

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der „starre Gang“ der sogenannten „Fixed-Gear“-Fahrräder, auch „Fixie“-Räder genannt, keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung darstellt. Das Rad ist besonders bei Zustellern und Fahrradboten beliebt.

Sie sind die kultigen Drahtesel aus der Rad-Kurier-Szene. „Naked-Bikes“, die nur einen fixierten Gang und keine Hinterbremse haben. Die urbanen Radler bremsen oft mit der Schuhsohle am Hinterreifen. Doch nach einem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes müssen diese Räder nun wohl aus dem Verkehr gezogen werden.

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„Ehe für alle“ kommt 2019

Die Unterscheidung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot, urteilt der Verfassungsgerichtshof.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, mit der er jene gesetzlichen Regelungen aufhebt, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.