Der Rechnungshof kritisiert die Bundesländer, die nach wie vor keine Zahlen für die Transparenzdatenbank liefern.
Die 2010 eingerichtete Datenbank sollte aufschlüsseln, wer welche Geldleistung in welcher Höhe vom Staat erhält. Ziel war es, Förderungen in Zukunft effizienter zu vergeben. Doch die Teilnahme der Länder an der Datenbank hat sich in den vergangenen sieben Jahren mehrmals verzögert.
Verwendung der Geldmittel nicht nachvollziehbar
Bemerkenswertes Detail: Laut Rechnungshof überwies der Bund den Ländern über den Finanzausgleich zwischen 2012 und 2016 insgesamt 80 Millionen Euro für die Einführung der Transparenzdatenbank sowie die Errichtung der Landesverwaltungsgerichte. Welcher Teil davon auf die Transparenzdatenbank entfiel und welcher Anteil auf die Gerichte war laut Rechnungshof nicht festgelegt. Da die Länder an der Datenbank praktisch nicht teilnehmen, dürfte der allergrößte Teil dieser Mittel für andere Zwecke verwendet worden sein. Eine Nachvollziehbarkeit der Verwendung des Geldes ist aber schon deshalb kaum möglich, da die Verwaltungsgerichte in den Ländern meist über kein eigenes umfassendes Budget verfügen, in denen die Bundesmittel aufscheinen müssten.
Geheimhaltung verhindert Transparenz
Die Transparenzdatenbank sollte auch Fördermissbrauch verhindern. Ohne Informationen über Förderungen auf Landesebene sei die Datenbank aber nicht geeignet, unzulässige Mehrfachförderungen auszuweisen, so die Rechnungshofprüfer. Außerdem: „Die Geheimhaltung von – auch anonymisierten und aggregierten – Daten sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern konterkarierte das Transparenzziel der Datenbank und behinderte das Steuerungsziel.“ Das Finanzministerium, das die Datenbank betreibt, hatte zudem keine Übersicht über die Vollständigkeit. Im RH-Bericht heißt es wörtlich, „das Aufdecken von Unvollständigkeiten in der Transparenzdatenbank hing weitgehend von Zufällen ab.“
Kompetenzänderungen erforderlich
Abschließend hält der Rechnungshof zwar fest, dass die Transparenzdatenbank Potenzial hätte, dafür brauche es aber Änderungen. Einerseits müsse die Regierung eine kompetenzrechtliche Absicherung per Verfassungsmehrheit vorbereiten, anderseits sollten die zu erfassenden Leistungen in einer Expertenrunde definiert werden. Darüber hinaus sollte es einen ausreichenden Zugriff für Entscheidungsträger und Förderabwickler geben. Der Rechnungshof hält fest, dass viele der Punkte „nur mit einer gemeinsamen Willensbildung von Bund und Ländern lösbar“ seien.
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