Im Zuge der sogenannten „Westlösung“ haben die Bundesländer Tirol und Vorarlberg Anfang dieses Jahres Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und eine Begrenzung der Wohnkosten beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist in Vorarlberg am 1. Juli in Kraft getreten.
Laut dem Vorarlberger Landesvolksanwalt ist es mit den neuen Höchstgrenzen praktisch unmöglich geworden, eine Wohnung zu finden. Mindestsicherungsbezieher, deren Miete über der Höchstgrenze liegt, müssen die Differenz aus ihrem Lebensunterhalt bezahlen. Besonders bedenklich werde es, wenn die Staffelung von Lebensunterhalt und Wohnungsaufwendung zusammen eine Reduktion von über 20 Prozent ergäbe. Das Höchstgericht habe schon einmal entschieden, dass dies verfassungswidrig sein kann.
Der Landesvolksanwalt reichte daher beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Verordnungsprüfung ein.
Laut „Vorarlberger Nachrichten“ von 12.09.2017 zeigt Landeshauptmann Wallner für die breite Kritik des Volksanwaltes kein Verständnis. „Das Vorarlberger Modell ist ausgewogen, setzt die richtigen Anreize und ist eine Antwort auf die massiv gestiegenen Kosten“, wird Wallner zitiert. Außerdem stehe er dazu, „dass es künftig einen deutlicheren Unterschied zwischen der Höhe eines Arbeitseinkommens und der Mindestsicherung gibt“. Wichtiges Ziel sei es nämlich, die Verweildauer in der Mindestsicherung so kurz wie möglich zu halten.
Wallner erinnert daran, weshalb die Eckpunkte der Mindestsicherung einer moderaten und ausgewogenen, aber notwendigen Anpassung unterzogen wurden: „Der rasante Anstieg der Personen in der Mindestsicherung ist auf die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen, der Anteil der Mindestsicherungsbezieher mit österreichischer Nationalität ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen 2010 noch 18,1 Millionen Euro.“ 2016 seien die Gesamtausgaben, die Land und Gemeinden zu tragen hätten, auf 37,5 Millionen hochgeschnellt. „Vor dieser Entwicklung die Augen zu verschließen, wäre fatal.“ Durch die Überarbeitung des Vorarlberger Modells könnten bis zu drei Millionen Euro eingespart werden.