Der Unabhängigen Verwaltungssenat Wien hat sich in einer Berufungsentscheidung betreffend Übertretung des Tabakgesetzes mit dem Begriff „Hauptraum“ auseinandergesetzt. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Ein Gastwirt wurde bestraft, weil im Hauptraum seines aus 2 Räumen bestehenden Betriebes kein Rauchverbot bestand und tatsächlich geraucht wurde.