Die von Dr. Zanger in der ZUV 2010/4 zwar zunächst als „ausgezeichnet begründet“ bezeichnete, im Folgenden jedoch drastisch und bisweilen auch polemisch kritisierte Entscheidung des UVS Wien zu GZ 01/8/7292/2010 hat sich vor den maßgeblichen höchstgerichtlichen Prüfinstanzen nicht nur als ausgezeichnet begründet, sondern zudem in vollem Umfang als rechtsrichtig herausgestellt.Die vom Autor des Beitrages angerufenen Götter haben nicht zu entscheiden, sie sind nicht am Wort.
Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei?
Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei? VfGH G 259/09 ua und die Folgen Antrittsvorlesung Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf Montag, 2. Mai 2011, 17.00 Uhr Kleiner Festsaal Hauptgebäude der Universität Wien 1010 Wien Einladung als PDF …