Folter sichert kein Asyl mehr

Nachweis erlittener Qualen kein Garant mehr für Gewährung des Bleiberechts

Traumata durch Folter reichen nicht mehr für die Gewährung von Asyl aus. Das ist in Österreich so, und auch europaweit, wie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigen.

„Die Rechtslage hat sich nicht geändert, aber die Auslegung von Gesetzen“, meint Michael Genner, Obmann des Vereins Asyl im Not. „Österreichische Beamte machen eine Prognose, ob man in der Zukunft erneut gefoltert wird. Sie schätzen von Wien die Wahrscheinlichkeit erneuter Folter in Grosny ab.“ Man nehme mittlerweile einfach an, dass sich in Ländern wie Tschetschenien die Lage gebessert hat. Teils wird eingeräumt, dass Abgeschobene etwa in Tschetschenien wieder gefoltert werden können, doch diese Folter wird von österreichischen Gerichten als nicht lebensgefährlich eingestuft.

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