Ein Richter, der nicht helfen will, gilt als befangen

Der Jurist hatte sich geweigert, eine anwaltlich vertretene Klägerin im Prozess anzuleiten.

Dazu erklärte er, er sei entgegen der herrschenden Judikatur der „Rechtsansicht, dass eine Manuduktionspflicht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien überflüssig ist und zu entfallen hat“. Es könne nicht Aufgabe der „ohnedies ständig überlasteten Gerichte sein“, die Arbeit von Anwälten zu übernehmen. Noch dazu, wo die Advokaten „keineswegs karg entlohnt werden“.

Die Klägerin wandte nun ein, dieser Richter sei befangen und abzulehnen. Das Oberlandesgericht Wien (1 R 188/11s) gab dem Antrag statt. Ein Richter, der sich so verhalte, sei vom Verfahren ganz abzuziehen.

20.11.2011  (Die Presse)

 

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