Der OGH zeigt sich gegenüber der digitalen Kommunikation aufgeschlossener als der VwGH.
23.10.2011 (Die Presse)
Eingaben, die per Mail ans Gericht geschickt werden, sind zwar nicht ordnungsgemäß, aber auch nicht unbeachtlich. Sie wahren, wenn sie bis 24 Uhr des letzten Tages im Server des Gerichts abrufbar sind, die Frist und können durch Nachreichen der Unterschrift verbessert werden. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hervor, der sich gegenüber der digitalen Kommunikation aufgeschlossener zeigt als der Verwaltungsgerichtshof (VwGH); für diesen sind E-Mail-Eingaben rechtlich ein Nichts.