Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen.
von Martin Stuhlpfarrer (Die Presse)
Wien. Der Traum zahlreicher Autofahrer könnte Wirklichkeit werden: parken in den gebührenpflichtigen Wiener Kurzparkzonen, ohne dafür einen Cent zu zahlen. Und wenn ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer liegt, einfach milde lächeln. Zumindest behauptet das der Jurist Martin Kind in einem „Profil“-Interview. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. Damals hätte eine Höchstgrenze für die Parkgebühren festgelegt werden müssen – was nicht passiert ist, so Kind.