Der Verfassungsgerichtshof fordert die Berücksichtigung der guten Integration und des Familienlebens eines Kosovaren.
18.03.2013 | (Die Presse)
Der Umstand, dass ein Ausländer sich zehn Jahre lang illegal in Österreich aufgehalten hat, genügt nicht als Begründung dafür, den Fremden auszuweisen. Weil der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für die Steiermark einen Kosovaren in seine frühere Heimat zurückschicken wollte, ohne auch seine Integration und sein Privat- und Familienleben in Österreich zu berücksichtigen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) korrigierend eingegriffen. Er hob die Ausweisung auf.
ird am Dienstag entscheiden, ob sich die Strafprozesse in deutschen Gerichtssälen grundsätzlich ändern müssen.
In seinem Urteil vom 12.12.2012
EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht
Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.
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