Verfassungsrichter heben steirisches Bettelverbot wieder auf

„Ein jahrelanger Kampf hat zu einem positiven Ende geführt“, sagt Armenpfarrer Pucher über die Aufhebung des Bettelverbots in der Steiermark.

Graz – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot ohne Ausnahme sei unsachlich und widerspreche der Menschenrechtskonvention, begründete der VfGH seine Entscheidung. Die „Erlaubniszonen“, die die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern.

Verfahren auch in anderen Bundesländern

In anderen Bundesländern hatte der VfGH im Vorfeld schon mehrere Verfahren durchgeführt. Dabei wurde entschieden, dass es keine Bedenken gegen Regelungen gebe, die bestimmte Formen der Bettelei verbieten, etwa das Betteln mit Kindern. In der Steiermark dagegen besteht ein generelles Bettelverbot, die Einrichtung von Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Genau das sei verfassungswidrig.

Den Beitrag auf der Standard.at lesen …

 

Teilen mit: