Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Ukraine wegen der unzulässigen Absetzung eines Richters verurteilt. Die Tatsache, dass über die Entlassung des Richters nicht von einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal befunden wurde, stellt dabei den Kern der Kritik dar.
Karl-Otto Sattler, Strassburg Neue Züricher ZeitungDas Urteil zeigt einmal mehr die mangelnde Gewaltenteilung und andere rechtsstaatliche Probleme im osteuropäischen Land auf.