Verwaltungsgerichtshof eröffnet Beschwerdeführern die Berufung auf die EU-Grundrechtecharta. Steuergesetze könnten mitunter leichter ausgehebelt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof betätigt sich ab sofort als ein weiterer Hüter der Grundrechte neben dem Verfassungsgerichtshof. In Anwendung der EU-Grundrechtecharta leistet der Gerichtshof erstmals der Beschwerde eines Steuerpflichtigen Folge, die nach der bisherigen Judikatur praktisch aussichtslos gewesen wäre. „Durch das Unionsrecht ist jedes Gericht eines Mitgliedstaats der EU, also auch der Verwaltungsgerichtshof, verpflichtet, uneingeschränkt die Wahrung der unionsrechtlichen Grundrechte, insbesondere der Grundrechte der Grundrechtecharta, sicherzustellen“, so der Gerichtshof wörtlich (2010/15/0196). Einzige Voraussetzung ist, dass das Gericht eine EU-rechtliche Materie behandelt.