„Legal Tech“-Produkte setzen RIS unter Druck

Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.

So ermöglicht „Lexis 360“ eine neue Art des Recherchierens, bei der neben klassischen Suchresultaten auch weiterführende Artikel und Links mit Visualisierungen geliefert werden – und das auf eine Weise, die einen raschen Überblick ermöglicht. Lexis SmartScan erkennt Rechtsbegriffe in gescannten Dokumenten und empfiehlt sofort die passende Literatur. Lexis ContractMaster, das gemeinsam mit der Kanzlei Eisenberger & Herzog entwickelt wurde, ermöglicht eine automatische Vertragserstellung mit laufend aktualisierten Klauseln.

Viele neue Produkte

Bei Manz wurden der Rechtsdatenbank (RDB) vor kurzem Videos hinzugefügt, berichtet Wolfgang Pichler, Leiter von Business Development. In einem Fassungsvergleich von alten und neuen Gesetzen werden die Unterschiede in Farbe ausgewiesen. Beim „Manz Link Butler“ können Kunden viele hundert Seiten lange Dokumente hochladen.

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EuGH: Frankreich wegen systematischer Luftverschmutzung verurteilt

Über Jahre hat Frankreich die Grenzwerte für Stickstoffdioxide in der Luft überschritten – und wurde dafür jetzt verurteilt.

Frankreich hat jahrelang systematisch gegen EU-Vorgaben für saubere Luft verstoßen. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die wegen erhöhter NO2-Werte Klage gegen Frankreich erhoben hatte.

Dem Urteil nach habe Frankreich über Jahre keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-636/18). Bei der Klage ging es um zwölf Ballungsgebiete, darunter auch die Städte Paris, Marseille und Straßburg.

Im Urteil heißt es wörtlich: „Der Zeitraum der Überschreitung, die zwölf französische Ballungsräume und Luftqualitätsgebiete betrifft, hätte so kurz wie möglich sein müssen.“

Auch Deutschland droht eine Verurteilung

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Deutschland: Verfassungsrichter kippen Teile der Hartz-IV-Sanktionen

Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig.

Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte Vizepräsident Stephan Harbarth. Zudem müssten Härtefälle stärker berücksichtigt werden können. Auch die starre Frist von drei Monaten, die bei Sanktionen bisher galt, darf nicht mehr zwingend sein. Bei einer Verhaltensänderung des Hartz-IV-Empfängers kann die Frist dem Urteil zufolge verkürzt werden.

Gericht erließ Übergangsregelungen

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VwGH Judikatur / AVRAG: Nichtvorlage von Lohnaufzeichnungen bleibt strafbar

Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 12.09.2019, Rechtssache C‑64/18 u.a. (Maksimovic) ausgesprochen, dass die Strafbestimmungen im österreichischen Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (in concreto: § 7i Abs. 4 AVRAG) nicht im Einklang mit dem Unionsrecht stehen, da die vorgesehenen Strafdrohungen unverhältnismäßig sind.

Eine wirksame Durchsetzung der Verpflichtungen könnte auch mit weniger einschränkenden Maßnahmen wie der Auferlegung von Geldstrafen in geringerer Höhe oder einer Höchstgrenze für solche Strafen gewährleistet werden, und ohne sie zwangsläufig mit Ersatzfreiheitsstrafen zu verknüpfen.

Im seinem Erkenntnis vom 15. Oktober 2019, Ra 2019/11/0033 bis 0034 setzt sich der Verwaltungsgerichtshof nun mit der Frage auseinander, inwieweit die Strafbestimmungen des AVRAG weiter angewendet werden können. Er stellt dazu fest, im Wege der Verdrängung des nationalen Rechts durch Unionsrecht darf nur jene von mehreren unionskonformen Lösungen zur Anwendung gelangen, mit welcher die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers so weit wie möglich erhalten bleibt.

VwGH: Einzige Geldstrafe ist zwingende Folge des Unionsrechts

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verfahrenshilfe hat im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten  „Ausnahmecharakter“ 

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 11.09.2019, Ro 2018/08/0008, ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchen Fällen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichte Verfahrenshilfe gewährt werden kann.

Nach umfangreicher Darstellung der Rechtslage nach dem Unionsrecht, der EMRK und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelangt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass der  Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenshelfer im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten  bloß Ausnahmecharakter zukommt.

Verwaltungsgerichte haben den Sachverhalt von Amtswegen zu ermitteln

Begründet wird dies vom Gerichtshof im Wesentlichen mit dem Amtswegigkeitsprinzip, welches -anders als im Verfahren vor den Zivilgerichten – im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Anwendung findet.

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EuGH: Bürger haben Recht auf sauberes Wasser

Öffentliche Wasserversorger können sich genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde auf die EU-Nitratrichtlinie berufen, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sind.

Solange der Nitratgehalt den Wert 50 mlg/l überschreitet, kann jeder von den zuständigen nationalen Behörden Änderungen bei Nitrat-Aktionsprogrammen sowie zusätzliche Maßnahmen verlangen.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 03.10.2019, Rechtssache C‑197/18, entschieden.

Vorabanfrage durch das Verwaltungsgericht Wien zur Auslegung der Nitratrichtlinie

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EuGH:  Facebook kann zum Löschen von „Hasspostings“ gezwungen werden

Dado Ruvic/REUTERS

Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.

So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung  (C-18/18).

Auch wortgleiche Äußerungen betroffen

Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.

Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.

Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

 

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Verkehrsrecht: Deutsche Gerichte bezweifeln Beweiskraft von Geschwindigkeitsmessungen

Logo-der_spiegel.svgSeit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.

Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?

In Deutschland sorgt jetzt eine Entscheidung des Landesverfassungsgericht des Saarlandes für Aussehen: Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die eingesetzten Messgeräte die sogenannten Rohmessdaten abspeichern und sich damit das Ergebnis überprüfen lässt. Das ist aber offenbar bei einem Großteil der eingesetzten „Blitzer“, vor allem bei modernen Lasergeräten, nicht der Fall.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten verstößt beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung die fehlende Prüfmöglichkeit „gegen das Rechtsstaatsprinzip“. Auch andere Gerichte habe nach Medienberichten das Ergebnis der Messung in diesen Fällen als „unverwertbar“ erklärt und die Verfahren eingestellt.

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Anwälte üben Kritik an Verwaltungs- und Höchstgerichten

Clemens Jabloner, Präs. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry

Rechte von Betroffenen würden vor Gericht ignoriert, der Glaube an den Rechtsstaat gehe verloren.

Ein auf Asylverfahren spezialisierter Rechtsanwalt schließt seine Kanzlei und begründet das damit, dass er nicht mehr an den Rechtsstaat glaube. Es sei unmöglich geworden, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu verfassen, die die formale Hürde erreicht, zugelassen zu werden. Immer wieder finde der Verwaltungsgerichtshof Aspekte, die nicht erfüllt seien, die Revision werde zu einer „Geheimwissenschaft“. Der Verwaltungsgerichtshof betreibe Rechtspolitik und agieren im vorauseilenden Gehorsam.

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„All Cops Are Bastards“: Meinungsfreiheit versus Anstandsverletzung

Ein Rapid-Fan hatte im April 2017 im Allianz Stadion ein Transparent mit dem polizeikritischen Aufdruck „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) geschwenkt. Die dafür wegen Anstandsverletzung verhängte Geldstrafe war vom Verwaltungsgericht Wien bestätigt worden. Die Bestrafung des Fußballfans erfolgte zu Unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden hat.

Das Verwaltungsgericht hatte damit argumentiert, mit dem mehrere Quadratmeter großen, für alle im Stadion gut sichtbaren Transparent habe der Beschwerdeführer seine „nicht unerhebliche Geringschätzung“ der Polizei zur Schau gestellt. Wegen Verletzung des öffentlichen Anstands wurde über ihn nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt.

Wie der VfGH feststellte, wurde mit dieser Entscheidung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

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