„Dieselgate“: Zulassungsbehörden könnten jederzeit den Betrieb manipulierter Fahrzeuge verbieten

Nach Medienberichten hat das Oberlandesgericht Wien in einem Verfahren entschieden, dass auch das neu programmierte „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen auf einen bestimmten Temperaturbereich einschränkt, ein grundsätzlicher Mangel ist. Das Argument: Behörden könnten jederzeit den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten.

Damit fehlt, so das Urteil weiter, bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung, da schon die latent bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde aus kaufrechtlicher Sicht zur Folge hat, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehlt. (Siehe dazu: Abgasskandal – Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg)

Das OLG Wien verweist mehrfach auf den deutschen Bundesgerichtshof. Das Höchstgericht hatte heuer im Jänner verneint, dass das Software-Update den Mangel saniert – aufgrund des Thermofensters liege eine Verbesserung nicht vor. Das OLG lässt die Revision zu, weil es sich um einen Sachverhalt von grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung handle.

Hier den Beitrag im „Standard“ lesen …

Siehe dazu auch: „Dieselgate“ oder die Erosion in das Vertrauen staatlicher Einrichtungen

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