Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.
Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.