LVwG Oberösterreich: Klimademo-Verbot war rechtswidrig

Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.

Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit dem Coronavirus beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.

„Vorschreibung rechtswidrig“

Das LVwG gab der Beschwerde statt. „Die Vorschreibung von Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes durch den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde erfolgte in rechtswidriger Weise“, so das Gericht. Das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich friedlich zu versammeln, könne „nur zum Schutze bestimmter Interessen gesetzlich beschränkt“ werden.

Die auf der Grundlage des Epidemiegesetzes erlassene Covid-19-Maßnahmenverordnung regle genau, unter welchen Vorgaben Kundgebungen stattfinden dürfen. Die von Luger angeordneten Einschränkungen gingen jedoch darüber hinaus.

Luger: „Andere Rechtslage“

Bürgermeister Luger sieht durch die Entscheidung des LVwG „die herrschende Rechtsunsicherheit beglichen“. Die Gesundheitsbehörde habe damals eine andere Rechtsauffassung vertreten. „Für die Zukunft steht damit auch fest, dass in ähnlich gelagerten Fällen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit über die Schutzmöglichkeiten der Covid-Gesetze des Bundes zu stellen ist“, so Luger in einer Aussendung.

Hier den Bericht auf orf.at lesen …

Hier geht’s zur Entscheidung des LVwG Oberösterreich… 

Teilen mit: