Umweltrecht: Irischer Klimaplan erfüllt „gesetzlichen Auftrag“ nicht

Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.

Nach der EU-Verordnung 2018/824 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele zur Treibhausgasemissionsreduktion („Effort Sharing“) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Langzeitstrategie im Sinne des Klimaschutzübereinkommens von Paris auszuarbeiten und vorzulegen.

Der von der irischen Regierung vorgelegten Strategie fehle es an „Spezifizität“, die Regierung habe ihren „gesetzlichen Auftrag“ nicht erfüllt, so das irische Höchstgericht in seinem Urteil Anfang August. Gegen den Maßnahmen-Fahrplan, den  die Regierung im Jahr 2017 veröffentlicht hatte, ging die Umweltorganisation „Friends of the Irish Environment“ gerichtlich vor.  Nach dem einstimmigen Gerichtsurteil muss die Regierung nun detailliert festlegen, wie die in der Gesetzgebung von 2015 festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden sollen.

Laut Clodagh Daly, Sprecherin der irischen Umweltbewegung, sei das Urteil „kristallklar“ und würde Auswirkungen auf ganz Europa haben. „Es zeigt, dass Regierungen mehr tun müssen, um ihre Bürger vor den schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise zu schützen.“

Hier geht’s zum Beitrag des BBC …

Hier geht’s zum Energie- und Klimaplan für Österreich (Periode 2021 -2030)

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