Die Auslegung von Zuständigkeitsbestimmungen stellt die Verwaltungsgerichte und die Verfahrensbeteiligten immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine der Zuständigkeitsbestimmungen im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufgehoben.
Zuständigkeitsänderung durch Beschwerdevorlage
Im Beschwerdefall war der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien 2018 wegen einer Übertretung des AVRAG bestraft worden. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde einen Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist (und sohin verspätet) bei der Behörde eingebracht und von dieser dem Verwaltungsgericht Wien vorgelegt. Die rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und brachte diesen bei der Behörde ein.
Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.
Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.