Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.
Entscheidungssammlung über mehrere Jahrzehnte
Zum 70jährigen Jubiläum der EMRK hat der Gerichtshof ein „Factsheet“ veröffentlicht, welches einen Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Art.6 EMRK in den vergangenen Jahrzehnten gibt. Die Entscheidungen sind gegliedert nach einzelnen Schwerpunkten wie Unabhängigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren, objektive und subjektive Kriterien der richterlichen Unabhängigkeit, der äußere Anschein der Unabhängigkeit, erforderliche Verfahrensgarantien etc.
Auch Fälle aus Österreichisch sind der Entscheidungssammlung prominent vertreten, Zand v. Österreich vom 12. Oktober 1978 ist übrigens der älteste in der Entscheidungssammlung enthaltene Fall. Das Original der Entscheidungssammlung ist nur in französischer und englischer Sprache verfügbar.
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Siehe dazu auch: EGMR beschäftigt sich mit dem Disziplinarverfahren gegen einen polnischen Richter