Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.
Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Infektionsrisiko nicht dargelegt
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg stellte das Gericht fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.
Die Landesregierung habe bis auf Clubs sämtliche Vergnügungsstätten dennoch nicht geschlossen, daher müsse dies auch für Hotels gelten, „in denen nicht zwangsläufig eine große Zahl fremder Menschen aufeinander träfen, sondern Gäste in abgeschlossenen Räumlichkeiten mit einer überschaubaren Personenzahl übernachten“. Zudem gab das Gericht dem Argument des Antragsstellers statt, dass der kurze Zeitraum von 48 Stunden, in dem ein negativer Corona-Test erbracht werden soll, unter bestimmten Bedingungen nicht eingehalten werden kann.
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Siehe auch den Beitrag auf LTO.de: Beherbergungsverbote verfassungswidrig …
Siehe dazu auch: Verfassungsausschuss vertagt Antrag zu Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof