Zugang zu Informationen (1): Keine Auskunft, aber Gebühr

Das Forum Informationsfreiheit (FOI), ein gemeinnütziger Verein, schickte ein Schreiben an jede der 573 niederösterreichischen Gemeinden mit dem Ersuchen mitzuteilen,  wie viele Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, wie viele davon ihren Hauptwohnsitz nicht in Niederösterreich hatten, wie viele von der Streichung direkt informiert wurden und wie viele schließlich die Streichung beeinspruchten. 

Grund  der Recherche waren mediale und politische Diskussionen über ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses in Niederösterreich, durch das Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

Das Forum Informationsfreiheit erhielt von (fast) allen Gemeinden jedoch nur (fast) wortgleiche, juristisch formulierte Antwortbriefe, in denen zwar kaum noch Antworten standen, dafür aber eine Gebühr in Höhe von EUR 14,30 „für die Eingabe“ vorgeschrieben wurde. Die Gebühr impliziert, die Anfrage liege im „Privatinteresse“ des Antragstellers. In der Summe soll es sich um einen Betrag in der Höhe von 7.500 EUR handeln.

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