Zugang zu Informationen (2): „Was geht euch das an?“

Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.

Per E-Mail wurden unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz alle 2098 Kommunen um eine Antwort innerhalb von drei Wochen gebeten. Von etwa 120 Gemeinden gab es innerhalb dieser Zeit eine Rückmeldung – darunter viele Absagen. Fast 95 Prozent der Gemeinden ignorierten die journalistische Anfrage komplett.

Teilweise verwunderlich war auch der Ton mancher Ablehnungen. „Was geht Euch dass (sic!) an. Wer ist überhaupt Quo Vadis (Redaktionsgesellschaft von „Addendum“, Anm.), sagt mir überhaupt nichts. Auskunftspflicht könnt ihr auch vergessen“, lautete etwa eine schriftliche Reaktion aus Niederösterreich. Etwa 100 Gemeinden haben laut „Addendum“ bisher Gebühren für die Eingabe des Auskunftsbegehrens vorgeschrieben. Dazu hatte der Gemeindebund geraten.

Nach Ablauf der Frist erinnerte die Plattform die Gemeinden an die gesetzliche Verpflichtung, auf Anfragen zu reagieren. Die Deadline wurde mit 21. März gesetzt. Mehr als die Hälfte ließ die gesetzliche Frist verstreichen. Derzeitiger Stand der Recherche: 1150 antworteten gar nicht, im Burgenland waren dies sogar zwei Drittel der Anfragen. Von 480 gab es eine Ablehnung der Anfrage, eine Antwort gab es von nur 370 Kommunen, in Niederösterreich immerhin von einem Viertel.

Der Gemeindebund sieht die Angelegenheit differenziert und verteidigte die Kommunen. Man verschließe sich nicht gegen Transparenz, sagte ein Sprecher. Das Auskunftspflichtgesetz besage aber auch, dass Auskünfte nur in einem solchen Umfang zu erteilen seien, „der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt“. Es sei oft schwierig, die angefragten Daten aus der Gegenverrechnung herauszurechnen.

Hier den Beitrag in der Presse lesen …

 

Siehe dazu auch: 

Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede

 

 

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