Mit einem Gesetzespakt will die Bundesregierung die Amtsverschwiegenheit aufheben. Diese soll durch eine Informationsverpflichtung und das Recht auf Zugang zu Informationen ersetzt werden.
Informationsrecht mit Ausnahmen
Wer Informationen zu Gesetzgebung oder Verwaltung haben möchte, kann dafür einen Antrag „in jeder technisch möglichen und vorgesehenen Form“ stellen. Eine Antwort der auskunftgebenden Stelle soll nach maximal vier Wochen erfolgen, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen nach acht Wochen. Für die Bürger und Bürgerinnen soll die Anfrage gebührenfrei sein. Informationen sollen aus dem gesamten Amtsbereich und der Selbstverwaltung sowie von Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, eingeholt werden können. Ausgenommen wurden jedoch börsennotierte Betriebe.
Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Hat die Behörde in einem Mehrparteienverfahren mitbeteiligten Parteien die Akteneinsicht zu Unrecht gewährt oder verweigert, so ist dagegen (Verfahrensanordnung) eine gesonderte Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht möglich.
Im Sommer 2019 wurde mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geändert. Damit wird die 5. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) in Österreich umgesetzt. Ziel ist die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Viele relevante Änderungen zum WiEReG sind aber erst heuer in Kraft getreten.
Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.
Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in einem
Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.
Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt.