Derzeit können in der Europäischen Union Urteile in Zivil- oder Handelssachen in einem Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Gleiches gilt für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.
Eine irische Richterin stoppt jetzt die Auslieferung eines Drogenhändlers nach Polen wegen der Sorge um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Damit wird die polnische Justizreform zur Nagelprobe für die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Richterin Aileen Donnelly bezeichnete die polnischen Justizreformen als „schädlich“ für den Rechtsstaat und die Demokratie in Polen. Sollte der Drogenhändler ausgeliefert werden, sei nicht sichergestellt, dass ihn ein faires Verfahren erwarte. Einen vergleichbaren Fall habe es in der EU noch nicht gegeben, sagte er der frühere Präsident des polnischen Verfassungsgerichts.
Bereits in seiner Entschließung vom 10. November 2017 zur Lage der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Polen befürwortet das EU-Parlament ausdrücklich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Verstößen gegen das Unionsrecht. Das Parlament zeigt sich zutiefst besorgt angesichts des überarbeiteten Gesetzes über das polnische Justizwesen und insbesondere seines Potenzials, die Unabhängigkeit der Justiz strukturell zu schädigen und die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu schwächen.
Der High Court in Dublin stellte die Entscheidung in dem Fall zurück und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, wie irische Medien am Dienstag berichteten.
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Siehe dazu auch:
Nicht nur Polen – die EU hat ein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit