Richterernennung: Umstrittener Kandidat zieht Bewerbung zurück

In einer persönlichen Stellungnahme, die vom Anwalt des Mag. Hubert Keyl über APA veröffentlich wurde, gab dieser heute bekannt, dass er aus Rücksicht gegenüber seiner Familie, seine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurückziehe. Er könne die für ihn vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd seiner Familie nicht mehr zumuten.

Bezüglich  seines über zehn Jahre alten Kommentars zur Causa Jägerstätter stellte Keyl klar, dass sich hier nicht nur die Rechtslage geändert habe, sondern auch seine persönliche Ansicht. „Ich würde diesen Artikel heute nicht mehr so veröffentlichen.“

Zuletzt hatte auch der oberösterreichische Landeshauptmann das Geschichtsbild des designierten Verwaltungsrichters kritisiert.

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Bundesverwaltungsgericht: Umstrittene Richterernennung

Der Vorschlag der Bundesregierung, Hubert Keyl zum Verwaltungsrichter zu ernennen, sorgt für mediale Aufregung. Laut der Tageszeitung die „Presse“ war Keyl, einst enger Mitarbeiter des früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf im Jahr 2010 in eine Prügelaffäre involviert, bei der der bekannte Neonazi Gottfried Küssel zu seinen Gunsten in Erscheinung trat.

Das „profil“ veröffentlichte Fotos, auf denen der Jurist den Kühnen-Gruß zeigt. Die Abwandlung des Hitlergrußes ist zwar in Österreich nicht strafbar, aber ein Erkennungsmerkmal in rechtsextremen Kreisen.

Der „Standard“ berichtete überdies davon, dass Keyl als Vorsitzender des Personenkomitees „Soldaten sagen Nein zu Jägerstätters Seligsprechung“ gegen die Seligsprechung des Kriegsdienstverweigerers Stimmung machte. Der oberösterreichische Bauer Franz Jägerstätter leistete 1940 nach Einberufung in die deutsche Wehrmacht den Fahneneid. Er verweigerte später jedoch unter Berufung auf seinen katholischen Glauben die Einziehung zum Kriegsdienst. Er wurde 1943 vom NS-Regime zum Tode verurteilt und hingerichtet. 64 Jahre später sprach ihn die katholische Kirche selig.

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CCJE Opinions (2): Die Qualität von Gerichtsentscheidungen

Seit den 90er Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht adäquat bewertet werden kann, wenn allein die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen überprüft wird. Somit steht nicht nur die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit auf dem Prüfstand, sondern auch die Gesetzgebung, können doch wenig zufriedenstellende Formulierungen oder ein ungenauer Inhalt der Gesetze oder ein mangelhafter verfahrensrechtlicher Rahmen die Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigen.

In der Stellungnahme Nr. 11 (2008) hat der Beirat der europäischen Richter (CCJE) zur Frage der  Qualitätsmerkmale von Gerichtsentscheidungen und deren Beurteilung folgende Empfehlungen abgegeben, die hier (auszugsweise) wiedergegeben werden:

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CCJE Opinions (1): Die Rolle der Gerichtspräsidenten

Die Hauptaufgabe des Consultative Council of European Judges (CCJE) im Europarat besteht darin, zur Umsetzung des globalen Rahmenplans für Richter in Europa beizutragen, der am 7. Februar 2001 vom Ministerkomitee angenommen wurde, um die Rolle der Richter in den Mitgliedstaaten zu stärken.

Der CCJE hat eine beratende Funktion in allgemeinen Fragen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz von Richtern.

In dieser Funktion bereitet er Stellungnahmen  für das Ministerkomitee des Europarates vor. Der CCJE kann auch Stellungnahmen von anderen Gremien des Europarats erhalten. Obwohl die Stellungnahmen des CCJE den bestehenden nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen, enthalten sie hauptsächlich innovative Vorschläge zur Verbesserung des Status von Richtern und der Dienstleistungen für die Bürger, die Gerechtigkeit suchen.

Anlässlich seines 10. Jahrestages verabschiedete der CCJE auf seiner 11. Plenarsitzung (November 2010) eine Magna Carta of Judges (Grundprinzipien) Zusammenfassung und Kodifizierung der wichtigsten Schlussfolgerungen der bereits angenommenen Stellungnahmen.

Wir werden in periodische Abständen scherpunktmäßig über diese Stellungnahmen berichten. Aus aktuellem Anlass (siehe: Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung ) beginnen wir mit der

Stellungnahme zur Rolle der Gerichtspräsidenten

(Opinion N° 19/2016)

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Richter sehen durch Standortgesetz Rechtsschutz in Gefahr

Anders als Verfassungsdienst, Justiz- und Umweltministerium halten Rechnungshof und Richtervereinigung mit Kritik am Standortentwicklungsgesetz nicht hinterm Berg.

Gut möglich, dass auch das Nachhaltigkeitsministerium einen kritischen Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz abgegeben hat. Die Öffentlichkeit soll davon allerdings nichts erfahren. Denn im Gegensatz zu Rechnungshof, Richtervereinigung, Dachverband der Verwaltungsrichter, Kammern, Landesregierungen und Umweltorganisationen hält das von der angestrebten Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für standortrelevante Großprojekte per se tangierte Umweltministerium mit seiner Stellungnahme hinterm Berg. Einen Kommentar zu dem von vielen Seiten als verfassungs- und unionsrechtswidrig kritisierten Gesetz gab das von Elisabeth Köstinger geführte Nachhaltigkeitsministerium auch am Montag auf Nachfrage des STANDARD nicht ab.

Man habe eine umfassende Stellungnahme abgegeben, versicherte ein Sprecher des Ministeriums, richte einem anderen Minister aber nichts öffentlich aus. Ähnlich dürften es mit der brisanten Materie auch Verfassungsdienst und Justizministerium halten. Weder die vom Bundeskanzleramt ins Justizministerium übersiedelten Verfassungswächter noch das Reformministerium veröffentlichten auf der Parlaments-Website Stellungnahmen.

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung

Aus Anlass der kritischen Berichterstattung über das laufende Bestellungsverfahren in den Tageszeitungen „Kurier“ und „Die Presse“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) mit einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung gewandt. 

Darin fordert der Dachverband die Landesregierung auf, die Ernennung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Verwaltungsgericht aus dem Kreis der Richterschaft vorzunehmen, wie dies nicht nur bei den ordentlichen Gerichten in Österreich, sondern praktisch in allen europäischen Ländern selbstverständlich ist.

Ebenso wird gefordert, das Auswahlverfahren jenem richterlichen Gremium zu übertragen, welches die Auswahl neuer Richterinnen und Richter vornimmt, wie das den geltenden europäischen Standards entspricht (Empfehlungen des Europarates zur richterlichen Unabhängigkeit [CM/Rec(2010)12]). Das ist im Fall des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland die Vollversammlung des Verwaltungsgerichts.

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EU sieht Entwicklung bei „Goldenen Reisepässen” mit Sorge

Die Europäische Kommission fordert von den EU-Ländern deutlich mehr Zurückhaltung bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Angehörige aus Drittstaaten.

„Die EU-Kommission betrachtet die Entwicklung bei den sogenannten Goldenen Reisepässen mit großer Sorge”, sagte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova der „Welt”. Nach ihren Angaben sollen deshalb bereits im Herbst neue Richtlinien dazu veröffentlicht werden.

„Eine steigende Zahl von EU-Ländern hat in den vergangenen Jahren immer mehr Staatsbürgerschaften an Personen aus Drittstaaten ausgegeben, wenn diese zuvor hohe Geldbeträge in das jeweilige Land investierten”, sagte Jourova. Oft gehe es auch um den Erwerb teurer Immobilien. In dem Bericht werden etwa Zypern, Malta oder Griechenland genannt und als Empfänger langfristiger Aufenthaltsvisa (Golden Visa) oder Staatsbürgerschaften (Golden Passports) Personen etwa aus China, Russland oder den ehemaligen Sowjetrepubliken.

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Hans Niessls jüngstes Gericht

Hans Niessl – GEPA pictures

Der neue Gerichtspräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland darf höchstens 40 sein – oder er muss bereits im Landesdienst stehen. Steht Postenschacher dahinter?

Von Philipp Aichinger – Presse

„Es wird die Ernennung eines Politgünstlings aus dem Kreis der Landesregierung befürchtet, welcher das Gericht überwacht.“ Mit diesen Worten warnt Siegfried Königshofer, Präsident der Verwaltungsrichter-Vereinigung, im Gespräch mit der „Presse“ vor dem Vorhaben des burgenländischen Landeshauptmanns, Hans Niessls (SPÖ).

Es geht um die Besetzung des Präsidentenpostens am burgenländischen Landesverwaltungsgericht. Diese Art von Gerichten, bei denen sich Bürger über Entscheidungen von Behörden beschweren können, gibt es erst seit 2014.

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Polens Höchstgericht kämpft weiter um Unabhängigkeit- Vorabanfragen an EuGH

Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits zu Fragen der Kürzung von Richtergehältern in Portugal und vom Irischen High Court zu den Aspekten der Unabhängigkeit der Richter in Polen angerufen wurde, stellt der Oberste Gerichtshof in Polen weitere Vorabanfragen zur Unabhängigkeit der Justiz an den EuGH.

Diesmal geht es um die dienstrechtlichen Bestimmungen, die eine vorzeitige Pensionierung der Gerichtspräsidentin und fast 30 anderer Richterinnen und Richter vorsehen. Diese würden damit vor Ablauf ihrer (befristeten) Funktionsperiode pensioniert werden. Das polnische Höchstgericht sieht in den Gesetzbestimmungen eine Alterdiskriminierung und einen Versuch der Einflussnahme der Exekutive auf die Justiz.

Der Präsident Andrzej Duda, der das angefochtene Gesetz unterzeichnet hatte, erklärte, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „grundlos“ und würde die Regierung nicht daran hindern, die Justiz neu zu gestalten.

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Kann man die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?

Internetportale werben für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft via Investment. Tatsächlich ist die Vergabe von „besonderen“ Staatsbürgerschaften undurchsichtig. Die Regierung will künftig gar keine Namen mehr nennen.

„Wie viel kostet eine Staatsbürgerschaft?“, fragte das US-Nachrichtenportal „Bloomberg“ Ende Juli – unter den Antworten befand sich auch eine Angabe zu Österreich. Knapp 24 Millionen Euro müsse man in die österreichische Wirtschaft investieren, um danach mit einer Staatsbürgerschaft ausgestattet zu werden. Staatsbürgerschaft gegen Investment also. „Wird seit 1985 verkauft“, fügte „Bloomberg“ an.

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