„Unabhängigkeit der Justiz gefährdet“

Gerichtspräsident Kolonovits: „Dass die Mitglieder sich selbst ihren Präsidenten aussuchen, ist unvorstellbar.“

Ein Beirat des Europarats aus Richtern sieht den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien nicht genug vor Druck von außen geschützt.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 29.04.2019)

Wien. Der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz vor übermäßigem Druck könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein: Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse des Landesverwaltungsgerichts Wien. Der Beirat aus Richtern aus den 47 Europaratsstaaten hat sich konkret die Position des Präsidenten und dessen Stellvertreterin angesehen. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll.

Der Beirat kritisiert, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Wiener Landesregierung bestellt wird. Dabei sei es für die Unabhängigkeit der Gerichte wichtig, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werde; ein solcher existiert in unterschiedlicher Ausformung in der Mehrzahl der europäischen Staaten, nicht aber in Deutschland und Österreich.

Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichts, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten.

 

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Europarat: Organisations- und Dienstrecht des Verwaltungsgerichts Wien widersprechen in wesentlichen Bereichen europäischen Standards 

Der beim Europarat angesiedelte „Consultative Council of European Judges“ (CCJE) hat eine umfangreiche Stellungnahme zur rechtlichen Position des Präsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wien abgegeben.

Dies auf Anfrage der Europäischen Vereinigung der Veraltungsrichter (AEAJ). Die Vereinigung hegte Zweifel, ob die Wiener Rechtsvorschriften über die Rolle, Stellung, Organisation und Befugnisse des Gerichtspräsidenten den europäischen Standards für den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und dem Schutz der Richter vor ungebührlichem Druck entsprechen.

Diese Stellungnahme ist bereits auf der Webseite des Europarates abrufbar.

Weitreichende und detaillierte Prüfung

Die Prüfung durch das Präsidium des CCJE erfolgte auf Grundlage dieser Anfrage im Lichte der europäischen Normen, einschließlich der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, des CCJE und der Venedig-Kommission. Der  Expertenrat  beschäftigte sich in seinem Gutachten u.a. mit dem Bestellungsverfahren für den Gerichtspräsidenten,  mit der erforderlichen Berufserfahrung der Bewerber für dieses Amt, mit den Befugnissen und Zuständigkeiten des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, der Bewertung seiner Arbeit und den Beziehungen zwischen dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien und der Wiener Landesregierung.

Keine politische Ernennung von Gerichtspräsidenten

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EU- Kommission eröffnet Debatte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Die Europäische Kommission möchte einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union anstoßen und mögliche Schritte für das weitere Vorgehen aufzeigen. Ziel dieses Prozesses ist es, in den einzelnen Mitgliedsstaaten Probleme in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit früher zu erkennen um rascher wirksame Maßnahmen  ergreifen zu kennen. 

Funktionieren der EU hängt von der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten ab

In der kürzlich veröffentlichten  Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, die Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen. Zudem werden die Erfahrungen beleuchtet, die in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet gesammelt worden sind und auf deren Grundlage ein breite europäische Debatte über die Frage, wie die Rechtsstaatlichkeit weiter gestärkt werden kann, in Gang gebracht werden soll. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben vor allem gezeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit besser gefördert, etwaigen Problemen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in der Union frühzeitig vorgebeugt und wirksamer auf solche Probleme reagiert werden muss.

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EGMR Judikatur / Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren

Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern verletzen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK. Das folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts.  

Das betreffende Gericht war 2017 neu eingerichtet worden. Vier der von einem Expertenausschuss vorgeschlagenen 15 Richter wurden dabei von der mit der Ernennung beauftragten Justizministerin ersetzt. Zwar wäre sie hierzu grundsätzlich befugt gewesen, die Ersetzung erfolgte jedoch ohne eine nach nationalem Recht verpflichtende erneute Evaluierung der Qualifikationen der Bewerber.

Eine der so ernannten Richterinnen urteilte im Strafprozess des Beschwerdeführers, worin dieser eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren sah. Das isländische Verfassungsgericht wies sein Begehren mit der Begründung ab, dass der Gesetzesverstoß im Ernennungsverfahren keine Auswirkungen auf seinen Prozess gehabt habe.

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Ungarn: Kritik an der Organisation der neuen Verwaltungsgerichte

Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.  

Insbesondere äußerte der Sonderberichterstatter Bedenken in Bezug auf die weitreichenden Befugnisse des Justizministers bei der Ernennung und Beförderung von Verwaltungsrichtern, bei der Festlegung und Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Verwaltungsgerichte und bei der internen Organisation der regionalen Verwaltungsgerichte. „Wenn die neuen Rechtsvorschriften in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, würde dies die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn untergraben, da sie den Weg für die politische Einflussnahme der Regierung auf die tatsächliche Zusammensetzung und Funktionsweise der neuen Verwaltungsgerichte ebnet“, so García-Sayán.

Der Sonderberichterstatter forderte die Regierung Ungarns auf, seiner Mitteilung innerhalb von 60 Tagen nachzukommen. Bislang hat er keine Antwort erhalten.

Im März 2019 hatte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) eine Stellungnahme zum neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet. Im November 2018 erklärte der Justizminister, dass er die Stellungnahme der Venedig-Kommission bewerten und gegebenenfalls Korrekturen an dem Gesetz vornehmen werde.

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Justizreform eingeleitet

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die  Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ)  hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …

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AEAJ: Druck gegen Polnische Richter/Innen durch willkürliche Disziplinarverfahren

In einem  Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Hrn Timmermans,  berichtet die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) über die Situation der Polnischen Richter/innen.

Durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahern gegen Richter/innen habe der politische Druck eine neue inakzeptable Dimension erreicht, so Edith Zeller, die Präsidentin der AEAJ.

Grundlage war ein offener Brief der polnischen Richtervereinigung IUSTITIA von Februar 2019, in dem detailliert neue Versionen des Unterdrucksetzens polnischer Richter/innen, unter anderem durch  willkürliche Disziplinarverfahren, beschrieben wurden.

 

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Digitalisierungsoffensive bringt Roboter-Assistenten in die Gerichte

Seit zwei Wochen unterstützt die künstliche Intelligenz „Mona“ auf der neuen Internetseite www.oesterreich.gv.at die digitalen Amtswege der Bürgerinnen und Bürger.

Jetzt will die Regierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive ein weiteres Projekt umsetzen: die Anschaffung eigener Roboter-Assistenten zur Bekämpfung der personellen Engpässe bei den Gerichten.

Als Vorbild dienen Roboter, die bereits weltweit erfolgreich zur Kundenbetreuung in Hotels eingesetzt werden, etwa beim Empfang, für die Erteilung von Auskünften oder für Gepäcktransporte. Ähnliche Aufgaben sollen die Roboter zukünftig auch in den Gerichten erfüllen.

„§USTIZ 4.0“

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Sicherungshaft: Dachverband der Verwaltungsrichter weist Kritik am Bundesverwaltungsgericht zurück

Die Diskussion rund um die höchst umstrittene Einführung einer sogenannten „Sicherungshaft“ hat jetzt auch die Verwaltungsgerichte erreicht: Die Kritik  an diesem Vorhaben nützte Peter Pilz (Liste Jetzt) laut einem Bericht im „Standard“ dazu, das Bundesverwaltungsgericht, welches die Haftprüfung durchzuführen hätte, als „regierungsabhängiges Organ“ zu bezeichnen.

Die Richter an diesem Gericht seien nämlich  nicht im gleichen Ausmaß weisungsfrei wie ordentliche Richter.

Kritik unsachlich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) weist diese Aussage von Peter Pilz entschieden zurück.  Sollte sich die Politik zur Einführung der Sicherungshaft entschließen, könnten Verwaltungsrichter diese im selben Maße unabhängig überprüfen wie ordentliche Richter, sagte Sprecher Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof).

„Die öffentliche Debatte über die Sicherungshaft hat leider schon einen Kollateralschaden gefordert, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, meinte Thoma – und merkte zudem an, dass die Verwaltungsrichter die Sicherungshaft nicht gefordert hätten und auch keinen Eingriff in die Verfassung. Aber sollte die Politik sie mit der nötigen Mehrheit einführen, wäre eine unabhängige Kontrolle jedenfalls auch durch die Verwaltungsrichter gewährleistet.

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