Dachverband der Verwaltungsrichter legt Forderungsprogramm vor

Unter dem Titel „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ haben die im Dachverband vertretenen richterlichen Standesvertretungen (DVVR) ein Forderungsprogramm ausgearbeitet, welches in den nächsten Jahren als Leitlinie für die Arbeit der Standesvertretungen dienen soll.

Das Programm baut auf die seit 2014 gewonnen Praxiserfahrungen auf, berücksichtigt die Entwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und stützt sich auf moderne europäische Standards für die Verwaltungsgerichtsbarkeit („best practise“).

Empfehlungen des Nationalrates umsetzen

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Europarat: Menschenrechtspreis an Präsidenten der türkischen Richtervereinigung

Der Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis wird vom Europarat einmal im Jahr für besondere Leistungen im Bereich der Menschenrechte vergeben.

Dieses Jahr wurde der Preis an Murat ASLAN vergeben. Dieser war bis zu seiner Verhaftung Präsident der unabhängigen richterlichen Standesvertretung (YARSAV) in der Türkei. Er befindet sich seit Oktober 2016 in Haft, da ihm – wie vielen anderen – Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen wird.

Die Nominierung für diesen Menschenrechtspreis erfolgte durch die Internationale Richtervereinigung und „MEDEL“, diese wurde von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) und der Richtervereinigung „Judges4Judges“ tatkräftig unterstützt.

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Verwaltungsrichter: Vereinheitlichung und Verrechtlichung der Auswahlverfahren notwendig

(c) Erwin Scheriau/APA

Die Ernennung neuer Verwaltungsrichterinnen und Richter der Bundes/Landesverwaltungsgerichte ist in der Verfassung nur hinsichtlich der Zuständigkeit und der formalen Ernennungsvoraussetzungen geregelt:

Bundesregierung bzw. Landesregierung haben Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder eines aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschusses einzuholen; Bewerber müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen (Art 134 B-VG).

Während in den meisten EU-Staaten zumindest die Grundsätze des Auswahlverfahrens für Richterinnen und Richter gesetzlich geregelt sind (oft auch im Verfassungsrang),  lässt die österreichische Verfassung den Rechtsträgern der Verwaltungsgerichte freie Hand. Ein Umstand, der – je nach Gericht – zu äußerst unterschiedlichen Modalitäten der Richterauswahl führt.

Unübersichtliche Rechtslage – unklare Kriterien  

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Presserat: Kein Ethikverstoß bei Berichterstattung über das Bundesverwaltungsgericht

Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den Österreichischen Presserat gewandt.

Neben der pauschalen Verunglimpfung des Bundesverwaltungsgerichts als „Schmalspurgericht“ und „Bundesversorgungsgericht“ wurde insbesondere gerügt, dass in der Berichterstattung über die Entscheidung des Gerichts zur „Dritten Piste“ des Flughafens Wien die beteiligten Richter namentlich bloßgestellt und öffentlich des Amtsmissbrauchs bezichtigt wurden.

Großzügiger Maßstab

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„Dann bricht das System zusammen“

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, warnt in einem Interview in der „Presse“  vor dem schrankenlosen Zugriff gewählter Mehrheiten auf Verfassungsgerichte, wie er in Polen erfolgt – und sorgt sich wegen möglicher neuer Überwachungsmaßnahmen. Außerdem äußert er sich zur Kritik namhafter Experten am Erkenntnis des VfGH, mit der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Dritte …

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„In den Fängen der Verwaltungsgerichtsbarkeit“

Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 

Während es für die Verwaltung Lob und Tadel gab, ernteten die Verwaltungsgerichte harsche Kritik.

Im Beitrag vom 18.08.2017   wird festgestellt,  oft sei die Angst der Beamten vor einer Entscheidung Grund für eine lange Verfahrensdauer.

Günther Ofner, Vorstand des Flughafens Wien, beklagt, dass die Bürokratie in den vergangenen Jahren nicht nur mehr, sondern auch komplexer geworden sei.  Als Beispiel für die Schwerfälligkeit der österreichischen Verwaltung  werden nun nicht mehr die Genehmigungsverfahren in der Türkei herangezogen,   sondern eine „nicht veröffentliche Vergleichsstudie mit Bayern“.

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RZ Editorial 07-08/17: Der Schutz der Gerichtsbarkeit …

 … beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten

von Martin Ulrich 

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!

Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.

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Polnische Justizreform: Massive Kritik von Richtervereinigung in ganz Europa

Der Oberste Gerichtshof in Polen

Polens Parlament hat eine umstrittene Justizreform beschlossen, mit der sie auf die Richterwahl in dem Land entscheidenden Einfluss nehmen will. So soll der bisher unabhängige Justizrat, der über die Besetzung der Richterposten entscheidet, künftig vom Parlament, also der Mehrheitspartei, gewählt werden.

Das Oberste Gericht hingegen, das in letzter Instanz über strittige Urteile entscheidet und auch feststellt, ob Wahlen gültig oder ungültig sind, soll unter Aufsicht des Justizministeriums gestellt werden. Außerdem soll der Justizminister die Befugnis erhalten, innerhalb der nächsten 6 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes Gerichtspräsidenten zu entlassen und zu ersetzen. Damit wird die Gewaltenteilung in Polen aufgehoben, mahnen Kritiker.

Die Europäische Vereinigung der Richter (European Association of Judges) sieht in den Gesetzen eine gezielt Vorgangsweise zur Beseitigung des Rechtsstaats, wie sie in der Europäischen Union ohne Beispiel ist. Insbesondere die durch die Verfassungsreform der Regierung eingeräumte Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshof und des Justizrates zu nehmen und missliebige Richter zu pensionieren, wird auf das Schärfste kritisiert.

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Gegen „politische Begehrlichkeit“: Verwaltungsrichter bekommen eigene Akademie

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ wurde letzten Freitag in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes eine „Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gegründet.

Diese soll den rund 700 Verwaltungsrichterinnen und Richtern eine Fortbildung sowohl im juristischen Bereich als auch in richterlichen Fertigkeiten vermitteln, da selbstständige Ansätze und Institutionen notwendig seien, um den besonderen Bedürfnissen eines verwaltungsrichterlichen Berufsbildes Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrichterinnen und Richter sollen insbesondere in der Lage sein, „Begehrlichkeiten der politischen Ebene nach einer bestimmten Lösung nicht nachzugeben und auch der Kritik standhalten, die an manchmal unerwünschten Entscheidung geübt wird“, wird der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Rudolf Thienel, im Bericht zitiert.

Im Wesentlichen dürfte es sich bei dem Vorhaben um ein Kooperationsabkommen zwischen der Johannes-Kepler- Universität Linz (JKU) und der Wirtschaftsuniversität Wien einerseits und der „PräsidentInnenkonferenz“ anderseits handeln, nach den Vorbild einer Vereinbarung, welche bereits der UVS Oberösterreich im Jahr 2011 mit der JKU getroffen hatte.

Ob also tatsächlich eine Akademie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budget geplant ist, kann dem Bericht nicht entnommen werden.

Versäumnisse werden sichtbar

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