Keine Nebentätigkeiten mehr für Verfassungsrichter?

©VfGH/Doris Kucera

Die NEOS  beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder andere Berufe auszuüben.

Bereits in der Vergangenheit sorgten politische oder wirtschaftliche Beziehungen von Richterinnen und  Richtern am Verfassungsgerichtshof immer wieder für Debatten. Der Nationalrat beschloss  daher Ende 2014 eine neue Transparenzregelung für das Höchstgericht:

Sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

Aktuell hat der neue Verfassungsrichter Michael Rami, der auch Rechtsanwalt ist, Innenminister Kickl in einem Medienprozess vertreten.  Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak nahm das zum Anlass, um im Nationalrat eine Gesetzesänderung zu beantragen:  Verfassungsrichtern soll verboten werden, einer weiteren Beschäftigung nachzugehen. „Die obersten Hüter der Verfassung müssen ihrer Aufgabe voll und ganz nachgehen können. Das Wachen über die Verfassung muss hauptberuflich erfolgen“, sagt Scherak zur „Presse“.

Siehe dazu auch: Deutsche Verfassungsrichter geben sich Ethik-Kodex

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