2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.
von Mag. Christian Haider
Das heurige Frühjahr war in der gesamten Justiz von der Sorge geprägt, dass die massiven Einsparungen im Justizbudget das Funktionieren der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen oder gar gefährden könnten. Auch wenn die von allen Bedienstetengruppen getragenen Proteste Erfolg zeigten und die schlimmsten Spitzen ab geschliffen werden konnten, blieb dennoch ein harter, spürbarer Sparkurs bestehen, der nach wie vor negative Auswirkungen zeigt, trotz aller Bemühungen, die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen.
Leider besteht kein Grund, die Einschätzungen aus dem Frühjahr neu zu bewerten oder zu revidieren.
Im Kanzleibereich wird der Personalabbau immer stärker spürbar. Allzu oft können nicht mehr alle Leistungen in der gewohnten Geschwindigkeit und Qualität erbracht werden; immer häufiger halten die verbliebenen MitarbeiterInnen dem immer höher werden Arbeitsdruck nicht mehr stand. Das zeigt sich in häufigeren Krankenständen, aber auch darin, dass gut ausgebildete MitarbeiterInnen der Justiz den Rücken zukehren.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz feiert dem nächst den 5. Jahrestag ihrer bundesweiten Einführung.
Sie hat sich mehr als bewährt und vielfach Anerkennung für ihre Leistungen gefunden. Die vielen tausenden Entscheidungen, die seit her getroffen wurden, sprechen für sich.
Auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen (§ 207 Abs 4 RStDG) eine grundsätzliche Durchlässigkeit zwischen Verwaltungs- und Justizgerichtsbarkeit regeln, sind viele Fragen zum einheitlichen Richterbild noch offen, weshalb eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller richterlichen Standesvertretungen eingerichtet wurde, um die Entwicklung des einheitlichen Richterbildes voranzutreiben.