
Corona-bedingt verspätet fand letzte Woche die 20. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) in Lyon statt. Da nach wie vor in vielen Staaten Reisebeschränkungen gelten, wurde die Veranstaltung am „Cour Administrative D’Appel de Lyon“ in Hybrid-Form durchgeführt. Erstmals mit dabei waren Vertreter der „American Bar Association“.
Aus Anlass der Entscheidung des Polnischen Verfassungsgerichtshofes, die EU-Verträge als nicht mehr verbindlich anzusehen, verabschiedete die Generalversammlung einstimmig eine Resolution gegen diesen Angriff auf die Grundlagen der Europäischen Union. In der Diskussion wurde dazu festgestellt, es sei in ganz Europa die Tendenz zu beobachten, nicht eine Anhebung der rechtsstaatlichen Standards auf Grundlage der „Best Practice“ anzustreben, sondern unter Hinweis auf andere Mitgliedsstaaten eine Aufweichung dieser Standards zu betreiben.
Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.
Nach einem Bericht der rumänischen Richtervereinigung „Romanian Judges’ Forum Association“ wurden in Afghanistan in den letzten 10 Jahren Dutzende von Richterinnen und Richter getötet und verletzt, sei es durch Bombenattentate in den Justizpalästen oder auf der Straße erschossen.
Mit einem eindringlichen Appell fordert die Personalvertretung des Gerichtes von der Wiener Landesregierung dringende Maßnahmen, da das Verwaltungsgericht Wien nicht nur an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt ist, sondern diese bereits überschritten sind.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.