Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen, sondern auf ein unabhängiges richterliches Gremium zu übertragen. Dazu wurde auf die Berichte von „GRECO“, ein Gutachten des Europarates und auf den Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission hingewiesen, welche die bestehende österreichische Rechtslage der politischen Ernennungen mit deutlichen Worten kritisiert haben.
Ungeachtet dieser Kritik zeigen die kürzlich veröffentlichten Chats betreffend den Obersten Gerichtshof und der jetzt bekanntgewordene „Sideletter“ zum Programm der aktuellen Bundesregierung, mit welcher Selbstverständlichkeit politische Parteien in Österreich nach wie vor die Besetzung von Leitungspositionen in der Gerichtsbarkeit in erster Linie nicht nach Eignung, sondern nach parteipolitischen Präferenzen vornehmen. In dem von der Zeitschrift „Profil“ veröffentlichten Schriftstück werden dazu u.a. die künftige Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes genannt, für die jeweils einer Partei das Vorschlagsrecht zukommt.
Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.
Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.
Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.
Auf die Justiz kommt mit der Impfpflicht ein „unglaublicher Aufwand” zu, den man ohne entsprechende Aufstockungen nicht bewältigen werde können, konstatiert Richterpräsidentin Sabine Matejka. Dies betrifft nicht nur die Verwaltungs‑, sondern auch die Höchstgerichte. VfGH und VwGH erwarten jeweils rund 13.000 Fälle mehr. Sie verlangen in der Begutachtung zum Impfpflicht-Gesetz zusätzliche Budgetmittel zur Bewältigung dieses enormen Arbeitsanfalls.
In einem Gastbeitrag auf LTO.de beschäftigt sich der Präsident des OLG Frankfurt mit der Praxis der Corona-Maßnahmen an deutschen Gerichten. Er erteilt der Forderung nach zu strengen Hürden eine Absage, da der ordentliche Gerichtsbetrieb dann nicht mehr aufrecht zu erhalten sei.
Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).