Österreich stürzt im Korruptions-Index weiter ab

Bereits Mitte Jänner 2023 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) festgestellt, dass Österreich ein radikal neu gedachtes Verständnis von Korruption und deren Bekämpfung benötigt.

Die Liste an Mängeln ist lang, die Anzahl der – nicht umgesetzten – Empfehlungen auch.

So hat Österreich seit Veröffentlichung des Greco–Berichts zur sogenannten „4. Evaluierungsrunde“ im Jahr 2017 keine der Empfehlung betreffend die Verwaltungsgerichte umgesetzt. Dazu zählen u.a.:

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Wäre die Verwendung von ChatGPT im Gerichtsverfahren „Winkelschreiberei“?

Der von der US-Firma OpenAI entwickelte Text-Roboter ChatGPT, eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), ist derzeit in aller Munde. Für 22. Februar war von einem New Yorker Start-up sogar geplant, dieses Programm im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Kalifornien als „Anwalt“ einzusetzen. Der Kläger in einem Bußgeldverfahren sollte im Gerichtssaal eine smarte Brille tragen, die per Worterkennung den Verlauf der Gerichtsverhandlung erfassen und dem Kläger dank künstlicher Intelligenz passende Antworten ins Ohr flüstern sollte.

Doch das Unternehmen hatte die Rechnung ohne die US-Anwaltskammern gemacht. In einem Schreiben wies die Kammer darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Anwendung dieses Programms in einigen US-Bundesstaaten eine unerlaubte Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sei. Darauf stünden Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

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LVwG Steiermark: Verena Ennemoser wird neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts

Einstimmiger Vorschlag der Hearingkommission; Verena Ennemoser ist ab 1. März 2023 Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts.

Am 18. Jänner fand das Hearing für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts statt, aus dem Verena Ennemoser unter insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten als Erstgereihte hervorging. Die Findungskommission, bestehend aus den sieben hochkarätigen Expertinnen und Experten Albert Posch (Leiter Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt), Caroline List (Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz), Gerhard Gödl (vormals LVWG-Präsident), Günther Lippitsch (Leiter der Personalabteilung, Land Steiermark), Brigitte Scherz-Schaar (Landesamtsdirektorin), Wolfgang Wlattnig (Landesamtsdirektor-Stellvertreter) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte, Land Steiermark) hat sich einstimmig auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen und Ennemoser in der Regierungssitzung am Donnerstag der nächsten Woche zur neuen Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts ernennen. Die 56-jährige Grazerin wird ihren Dienst am 1. März 2023 antreten und folgt damit Gerhard Gödl nach, der Ende des Jahres 2022 in Pension gegangen ist.

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KI-Anwalt vertritt erstmals Angeklagten vor Gericht

Zum ersten Mal wird eine künstliche Intelligenz die Aufgaben eines Anwalts übernehmen und einen Mandanten vor Gericht vertreten.

In den USA soll ein KI-Anwalt zum ersten Mal überhaupt einen Gerichtsprozess führen und echte Mandanten vertreten. In einem Prozess soll die KI helfen, Strafzettel anzufechten. Dahinter steckt das Unternehmen Donotpay, das schon in der Vergangenheit mittels Bots rechtliche Unterstützung bot. Bislang war es aber nur möglich, mittels eines Bots Online-Abläufe zu automatisieren und Beratung einzuholen. Doch das Unternehmen ist sich sicher, dass die KI auch vor Gericht funktioniert.

Die Prozedur soll so ablaufen: Die KI wird auf einem Smartphone installiert, hört im Gericht mit und kann so die Abläufe und Argumente des Gerichts verfolgen. Mittels eines Headsets ist sie mit dem Mandanten verbunden und kann in Echtzeit Informationen weitergeben, etwa Antworten auf Fragen des Gerichts. Es ist also der Mandant, der das eigentliche Reden übernimmt, aber eben “gesteuert” durch die KI.

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VwGH: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat auch beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits die Zuständigkeit des (gewählten) Personalausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien zur Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig angefochten hat, setzt der Gerichtshof nach: Mit Beschluss vom 20.12.2022, A 2022/0013 (Ro 2021/09/0028) wurde jetzt auch die entsprechende Zuständigkeitsbestimmung im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RDStG) beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Nach § 209 RDStG ist für die Dienstbeschreibung der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts der Personalsenat zuständig (§ 52 RDStG). Der Verwaltungsgerichtshof stützt auch hier seine Bedenken auf Art. 135 B-VG und das dazu ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 2018, G 29/2018-14, G 108/2018-10 betreffend die Einrichtung eines Disziplinausschusses am Verwaltungsgericht Wien. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG handle, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Der Personalsenat setze sich aber aus Mitgliedern zusammen, die teils unmittelbar durch Gesetz in diese Funktion berufen werden (Präsident, Vizepräsident), mehrheitlich jedoch durch die Vollversammlung gewählt werden. Diese Zusammensetzung entspreche somit nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG.

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Rechtsstaatlichkeit: EU friert Gelder für Ungarn ein

Erstmals wurde von der EU der sogenannte „Rechtsstaatsmechanismus“ aktiviert und aus Sorge, dass in Ungarn EU-Gelder wegen unzureichender Korruptionsbekämpfung veruntreut werden, bis auf Weiteres Förderungen in der Höhe von 6,3 Milliarden Euro blockiert.

Kommission beklagt seit Jahren Missstände

Die EU-Kommission beklagte seit Jahren in Ungarn Korruption, autoritäre Tendenzen sowie den Abbau von Rechtsstaat und Medienfreiheit. Der Rechtsstaatsmechanismus zielt allerdings ausschließlich auf solche Missstände ab, derentwegen EU-Gelder in den falschen Taschen landen könnten. Gefährden diese Defizite die ordnungsgemäße Verwendung, kann Brüssel Fördermittel zurückhalten. Im April eröffnete die Behörde das Verfahren gegen Ungarn; im September drohte Haushaltskommissar Johannes Hahn, 7,5 Milliarden Euro einzufrieren, wenn Ungarn nicht bis 19. November 17 Reformen umsetzt, die den Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft verbessern.

Vor zwei Wochen stellte Hahn fest, dass die 17 Versprechen unzureichend erfüllt worden seien. Daher schlug er den EU-Finanzministern vor, die Milliarden tatsächlich zurückzuhalten. Diese Entscheidung musste mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit getroffen werden, was in etwa einer Zweidrittelschwelle entspricht.

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Forschung verlangt „bessere“ Daten

In Österreich erheben zahlreiche unterschiedliche Stellen Daten aus allen Lebensbereichen. Zur Bewertung komplexer Situationen fehlen trotzdem weitgehend notwendige Informationen – das hat auch die Datensituation rund um das Coronavirus gezeigt. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) hat nun das heimische Datenökosystem prüfen lassen und kommt zu einem durchwachsenen Fazit.

Im Auftrag des RFTE hat eine Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten – darunter Komplexitätsforscher Peter Klimek, Simulationsforscher Niki Popper, WU-Wien-Experte Jesus Crespo Cuaresma, Statistik-Austria-Direktor Tobias Thomas, Politikwissenschaftlerin Barbara Prainsack und die Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny – ein Positionspapier zu Strategien für Österreichs Datenmanagement formuliert.

Der Forschungsrat leitete daraus eine Empfehlung mit drei wesentlichen und drängenden Maßnahmen ab: die politische Priorisierung einer nationalen Datenstrategie, die Entwicklung einer umfassenden Dateninfrastruktur und die Förderung einer positiv konnotierten Wahrnehmung des Themas Daten in der breiten Öffentlichkeit.

Pandemie hat Datenlücken offengelegt

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Ehemalige EGMR-Richterin: Reform der EMRK nicht erforderlich

In einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ spricht sich Eli­sa­beth Stei­ner, von 2001 bis 2015 Ös­ter­reichs Rich­te­rin am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te, gegen Re­form­wün­sche an der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on aus.

Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sei ein un­glaub­lich bahn­bre­chen­der Text, sie sei in den 1950er-Jah­ren ent­stan­den und nach wie vor einer der größ­ten Mei­len­stei­ne der Mensch­heits­ge­schich­te, so Steiner. Eine Reform der EMRK, die sie nicht für erforderlich halte, wäre schon deshalb ein langwieriger Prozess, weil die EMRK als völ­ker­recht­li­cher Ver­trag nur durch die 46 Vertragsstaaten geändert werden könne, die alle an einen Tisch kom­men und sich mit all ihren un­ter­schied­li­chen Rechts- und Wer­te­vor­stel­lun­gen auf eine Än­de­rung ei­ni­gen müssten.

Dass die EMRK so stark von Rich­ter­sprü­chen ge­prägt ist, liege im Wesen der Kon­ven­ti­on. Die un­ter­schied­lichs­te Mei­nun­gen, Kul­tu­ren und Rechts­sys­te­me der Mitgliedsstaaten müssten auf einen Nenner gebracht werden. Das sei Aufgabe der Rich­ter.

Li­ving In­stru­ment“ zur Weiterentwicklung der Konvention

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Scheidender BVwG-Präsident: Kapazität war doppelt überschritten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte am Jahresende 2019 vor allem infolge der Flüchtlingswelle 2015/16 rund 40.000 offene Fälle. „Wir waren deutlich über unserer Kapazität – um das 1,5-Fache bis Doppelte“, so der scheidende BVwG-Präsident Harald Perl vor Journalistinnen und Journalisten.

Mittlerweile seien aber 90 Prozent dieser Rückstände abgebaut. „Bedauerlich“ findet er, dass seine Nachfolge trotz seines Pensionsantritts am 1. Dezember noch immer nicht geklärt ist.

Perl steht seit dessen Gründung im Jahr 2014 an der Spitze des mit rund 220 Richtern ausgestatteten BVwG. Das Gericht ist die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ausgenommen Finanzrecht) und entscheidet etwa über Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Bereich Fremdenwesen und Asyl, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten im Bundesbereich, öffentliche Vergaben des Bundes und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

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DVVR: Stellungnahme zur aktuellen Novelle des RDStG; Forderung nach Besetzungsvorschlägen richterlicher Personalsenate auch für Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Dachverband der Verwaltungsrichter begrüßt den vorliegenden Entwurf der 2. Dienstrechts-Novelle 2022 (230/ME XXVII. GP) und fordert Besetzungsvorschläge richterlicher Personalsenate nach dem Vorbild des RStDG auch für Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung europäischer Standards.

In seiner Stellungnahme verweist der DVVR dazu auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Ernennung von Richterinnen und Richtern. Der EGMR hat bereits mehrfach betont, dass die materiellen Voraussetzungen für die Ernennungsentscheidung so beschaffen sein müssten, dass sie bei den davon mittel- oder unmittelbar Betroffenen keine berechtigten Zweifel an der Neutralität und Unempfänglichkeit ernannter Richterinnen und Richter für äußere Faktoren aufkommen lassen. Demgemäß beurteilt er die Ernennung von Richterinnen und Richtern durch ein Organ der Exekutive nur dann als mit den Rechtsstaatsgrundsätzen der Europäischen Union vereinbar, wenn im Ernennungsverfahren die Stellungnahme eines von der Politik unabhängigen Gremiums eingeholt wird.

Die Stellungnahme des DVVR verweist weiters auf den zweiten vorläufigen Umsetzungsbericht von GRECO, in dem neuerlich moniert wird, dass in Österreich die richterliche Mitwirkung am Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern nicht flächendeckend umgesetzt sei, sowie auf die Kritik der Europäische Kommission im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022. Dort wird Österreich ausdrücklich empfohlen, „der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Justiz an den Ernennungen des Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs sowie der Präsidenten und Vizepräsidenten von Verwaltungsgerichten zu beteiligen, und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richtern und die Auswahl von Gerichtspräsidenten zu berücksichtigen“. Die genannten Kritikpunkte und Ziele des Entwurfs gelten im Besonderen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, in der nicht nur drei, sondern zwei Dutzend Leitungsstellen (PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der elf Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes) ohne Einholung von Vorschlägen richterlicher Personalsenate besetzt werden.

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