Auf Grund der Tragweite der gegen die Corona-Pandemie ergriffenen behördlichen Maßnahmen und der damit verbunden Grundrechtseingriffe erwies sich das Fehlen eines raschen und effektiven Rechtsschutzes gegen diese Maßnahmen in Österreich als zunehmend problematisch.
Den der Verfassungsgerichtshof hatte bisher Individualanträge gegen Gesetze, die von Betroffenen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben wurden, immer dann zurückgewiesen, wenn die angefochtene Bestimmung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits außer Kraft getreten war, weil durch das Außerkrafttreten das Ziel des Verfahrens, die rechtswidrige Norm ohne Verzug aus dem Rechtsbestand zu entfernen, schon erreicht war.