Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (10)

Bundespräsident wünscht sich rascheren Rechtsschutz; französisches Verfassungsgericht prüft COVID-19 Maßnahmen; Gottesdienstverbot aufgehoben

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits Mitte April, im Hinblick auf die in der Corona-Krise erfolgte Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte schnellere Normprüfungsverfahren gefordert, mit einer Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, auch rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Ein Antrag der NEOS, eine Art „Eilverfahren“ zur Prüfung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorzusehen, wurde Ende April im Verfassungsausschuss vertagt.

In einem Zeitungsinterview zur aktuellen Situation verweist auch Bundespräsident Van der Bellen auf Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht – im Unterschied zum österreichischen Verfassungsgerichtshof – die Möglichkeit hat, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren. Van der Bellen würde es für sinnvoll halten, so etwas sowohl für Gesetze als auch für Verordnungen auch in Österreich vorzusehen.

Frankreich: Staatsrat hebt Gottesdienstverbot auf, Verfassungsgericht erklärt einzelne COVID-19-Maßnahmen für verfassungswidrig

Der französische Staatsrat hat die Regierung angewiesen, das aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verhängte Verbot für religiöse Versammlungen aufzuheben. Das höchste Verwaltungsgericht betonte laut Medienberichten, „dass das allgemeine und absolute Verbot in keinem Verhältnis zum Ziel der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit steht.“ Es stelle somit „eine schwerwiegende und offenkundig rechtswidrige Verletzung der Religionsfreiheit“ dar, so die Richter.

Auch das französische Verfassungsgericht hat sich auf Antrag mehrerer Senatoren mit den von der Regierung verhängten Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte beschäftigt. In dem am 11. Mai veröffentlichten Urteil setzte sich das Gericht ausführlich mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auseinander sowie ganz grundsätzlich mit dem Verhältnis von Gesundheitsschutz zu anderen Grundrechten.

Einzelne Maßnahmen werden als verfassungswidrig erklärt, andere unter Vorbehalt für anwendbar erklärt.

Hier das Urteil lesen (automatisierte Übersetzung) …

Siehe dazu: Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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