Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.
Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handydaten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die höchste juristische Instanz der Slowakei gibt damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine Ende März beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.
Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Raši im TV-Sender TA3.