
Der EU-Impfpass soll bei der Bewältigung der Corona-Pandemie helfen. Die Weltgesundheitsorganisation gibt dafür keine Empfehlung, ein Teil der EU-Staaten warnt davor, die Impfung mit der Freizügigkeit in Europa zu verknüpfen.
Die EU-Kommission will bald ihren Vorschlag für einen digitalen „Grünen Pass“ vorlegen, der Informationen über die CoV-Impfung, -Tests und Genesung von einer Covid-19-Erkrankung enthalten soll. Ziel ist es, einen sicheren Weg zur Aufhebung von Beschränkungen und zum Reisen in Europa zu finden.
Geimpfte und Genesene sollen mit einem Attest fälschungssicher ihre Immunisierung sowie Nichtgeimpfte negative Testergebnisse nachweisen können. Das könnte über ein einheitlich lesbares Dokument mit QR-Code geschehen, das man auf Papier oder auf dem Smartphone bei sich tragen könnte, ähnlich wie ein Zugsticket. Dazu müssen die nationalen Systeme der 27 EU-Staaten vergleichbar ausgestaltet beziehungsweise verknüpft werden.
Impfpflicht durch die Hintertür?
Mit den in Begutachtung gegangenen Novellen des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes (Begutachtungsende: 09.03.2021) hätte der Gesundheitsminister deutlich mehr Möglichkeiten zum Erlassen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Die Neuerungen wären weitreichend. Verfassungsjurist Funk spricht von einem „Hammer“.
Die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat, die die effektive gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Landesjustizrats, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Richteramt am Obersten Gericht vorgeschlagen werden, abgeschafft haben, können gegen das Unionsrecht verstoßen.
Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.
Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.
Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen.
Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2021 beschlossen, Polen eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nach wie vor tätig ist.