In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.
Entwicklung hat bereits vor der Corona-Pandemie begonnen
Der Bericht analysiert die Entwicklungen in Europa in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit seit dem letzten Bericht, der im Jahr 2018 erschienen ist. Neben vereinzelter Fortschritte seien aber in allen Bereichen besorgniserregende Rückschritte in Europa zu beobachten. Diese Entwicklungen hätten bereits vor der Corona-Pandemie begonnen, seien aber durch die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen weiter verstärkt worden. So seien die Rechte und Freiheiten des Einzelnen in einer Weise eingeschränkt worden, die in normalen Zeiten inakzeptabel gewesen wäre, ebenso die Demokratie. Die Gefahr bestehe aktuell darin, dass sich unsere demokratische Kultur davon nicht vollständig erholen werde.
Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Strafbestimmung des § 28 AuslBG beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.