Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

Die Große Kammer des Gerichts entschied final über sechs Fälle aus den Jahren 2013 bis 2015, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Teilweise wollten die Eltern nur bestimmte Vakzine nicht oder erst später verabreichen lassen. Entsprechend den Vorschriften in Tschechien konnte die Injektion nicht zwangsweise vorgenommen werden.

Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben.

Hier geht’s zum Urteil (EGMR 8.4.2021, 47621/13, Vavricka und andere gg Tschechien) vom 08.04.2021 …

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