Der Verfassungsgerichtshof hat über Antrag von 21 Mitgliedern des Bundesrates (SPÖ) das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geprüft und wesentliche Teile des neuen Gesetzes aufgehoben.
Der Gerichtshof sieht die Bedarfsdeckung bei Mehrkindfamilien nicht gewährleistet, erachtet den verpflichtenden Nachweis qualifizierter Deutsch- oder Englischkenntnisse als verfassungswidrig und sieht in der Verpflichtung zur Übermittlung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz.
In der Erlassung eines Grundsatzgesetzes sieht der Gerichtshof – erwartungsgemäß – keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder.
„Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“
Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat Verschärfungen im Asylrecht aufgehoben. Konkret wurde ein umstrittener Gesetzesartikel aufgehoben, der es Slowenien im Fall erneuter erhöhter Flüchtlingsankünfte ermöglicht hätte, das Asylrecht komplett auszusetzen und seine Grenzen für Asylsuchende dichtzumachen.