Mit dem sog. 2. COVID-19-Gesetz werden unter anderem Sonderregelungen für Behörden und Verwaltungsgerichte, inklusive der Höchstgerichte, beschlossen. Dabei geht es um die vorübergehende Unterbrechung von Verfahren, die Hemmung von Fristen, die Einschränkung des Gerichtsbetriebs, den Einsatz von Videotechnologie bei Einvernahmen und Verhandlungen sowie die Möglichkeiten von Beschlüssen im Umlaufweg sowohl für den Verfassungsgerichtshof als auch für den Verwaltungsgerichtshof.
Für das Behördenverfahren wird vorgesehen, dass in anhängigen Verfahren der Verwaltungsbehörden, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze (AVG, VStG, VVG) anzuwenden sind, alle Fristen, deren fristauslösendes Ereignis in die Zeit nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes fällt, sowie Fristen, die bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes noch nicht abgelaufen sind, bis zum Ablauf des 30. April 2020 unterbrochen. Sie beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen.
Dies gilt auch für Verjährungsfristen, jedoch nicht für verfassungsgesetzlich festgelegte Höchstfristen und für Fristen nach dem Epidemiegesetz.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.
Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.
Mit einer Reihe von auf das Epidemiengesetz gestützten Verordnungen beschränkt das Sozial- und Gesundheitsministerium die Einreise von Personen nach Österreich und ordnet die Einführung von Grenzkontrollen zu Italien an.
Im Sommer 2019 wurde mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geändert. Damit wird die 5. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) in Österreich umgesetzt. Ziel ist die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Viele relevante Änderungen zum WiEReG sind aber erst heuer in Kraft getreten.
Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.