Coronavirus: Gesundheitsministerium verfügt Einreiseverbote und untersagt größere Menschenansammlungen

Mit  einer Reihe von auf  das Epidemiengesetz gestützten Verordnungen beschränkt das Sozial- und Gesundheitsministerium die Einreise von Personen nach Österreich und ordnet die Einführung von Grenzkontrollen zu Italien an. 

Darüber hinaus werden die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes  betrauten Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter)  angewiesen, durch  Verordnung zu verfügen, dass  sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.

Dieser Erlass gilt für alle Veranstaltungen, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen, im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden. Der Erlass gilt vorerst bis 3. April 2020.

Davon nicht erfasst sind jedenfalls Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der  Gesundheitsversorgung, im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.), nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen und der öffentlichen Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.

Hier den Erlass lesen …

Hier geht’s zu den Verordnungen… 

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