Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die gelockerten COVID-19-Regelungen für Weihnachten genehmigt. Für die nächsten Tage bleiben zwar Treffen im privaten Wohnbereich auf nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt, eine Ausnahme gibt es davon allerdings zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind demnach Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten erlaubt. Die entsprechende 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ auf den Weg gebracht.
In seiner Erklärung über die aktuelle Corona-Lage in Österreich sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass der rasante Anstieg der Zahl an Neuinfektionen an SARS-CoV-2 in Österreich durch den harten Lockdown tatsächlich gebremst werden konnte. Demnach ist laut Angaben des Gesundheitsministers der Reproduktionsfaktor von 1,3 auf 0,88 gesunken und die 7-Tages-Inzidenz von 600 auf 220 zurückgegangen. Das sei noch immer zu hoch, so der Minister, angestrebt werde ein Wert unter 100.

Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.