Initiativantrag ins Parlament: Zadic und Edtstadler: In Justiz und Verwaltung werden alle Fristen bis 30. April unterbrochen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten heute ein Justizpaket mit Notmassnahmen wegen des Coronavirus. Alle Fristen in Verwaltung und Justiz werden demnach vorerst bis Ende April unterbrochen bzw. gehemmt. Diese Aussetzung der Fristen könnte je nach Lage auch verlängert werden. Das muss aber noch per Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. ÖVP und Grüne bringen dazu einen Initiativantrag ein.

Konkret werden alle gerichtlichen Fristen bis Ende April unterbrochen – das heißt, sie beginnen am 1. Mai bei Null wieder neu zu laufen. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass jemand ein Urteil zugestellt bekommt und dagegen berufen will.

Auch die Verfolgungsverjährung wird unterbrochen. Wer also etwa zu schnell mit dem Auto fährt, kann später auch noch bestraft werden.

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