Corona-Krise: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird präzisiert und verlängert

Die Mitte November im Zuge des zweiten Lockdowns in Kraft getretene COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung einiger Präzisierungen verlängert. Damit werden die bisher mit 26. November befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember ausgedehnt.

Präzisierung der Ausnahmeregelungen

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Novellierung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung beinhaltet unter anderem Präzisierungen bei den Ausgangsregelungen. Wie bisher bleibt die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen.

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Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt Lockdown – Opposition stimmte dagegen

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu. Die SPÖ verweigerte diesmal ihre Zustimmung, weil sie die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht ablehnt. Gegen diese Maßnahme laufen auch NEOS und FPÖ Sturm. Im Gegensatz zu den Blauen, die auch gegen den Lockdown sind, halten Rote und Pinke aber die Notbremse für notwendig.

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Corona- Krise: Der 2. Lockdown – neue Schutzmaßnahmen in Kraft

Coronavirus

Mit der Kundmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befindet sich Österreich ab 3.11.2020 im 2. „Lockdown“. Die Verordnung stützt sich auf das COVID-19 Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz und soll bis 30.11.2020 in Kraft sein. Für diesen Zeitraum findet die COVID-19 Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) keine Anwendung.

In der juristischen Diskussion über die getroffenen Maßnahmen kristallisieren sich insbesondere drei Aspekte heraus:  Einmal geht es darum, wie evidenzbasiert die Maßnahmen sind, dh inwieweit die verordneten Maßnahmen auf Grund der zur Verfügung stehenden Datenlagen tatsächlich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Regelungen, die auch den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger betreffen, im COVID-19 Maßnahmengesetz Deckung finden bzw verfassungskonform sind.

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Corona-Krise: Bundesländer setzen rechtliche Schritte gegen Feiern in privaten Bereichen

Coronavirus

Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer hatte Mittwoch in einer auf Facebook live übertragenen Ansprache rechtliche Schritte gegen private Feiern in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Nach einem Bericht des „Standard“ wurden derartige Einschränkungen auch von den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg erlassen. Laut Auskunft des Sozialministeriums stützen sich diese Maßnahmen -– wie auch die Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministers an sich – auf das Epidemiegesetz.

„Keine Rechtsgrundlage nach Epidemiegesetz“

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Verfassungsausschuss: Entschließungsantrag für mehr Qualität und Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte

Verbesserungspotential, was die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte sowie die Qualität der Entscheidungen betrifft, orten die NEOS. Sie wenden sich daher mit einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung (945/A(E)).

Die 2012 beschlossene Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei eine bedeutende Entwicklung für das Rechtsschutzsystem gewesen, so in der Begründung des Antrags. Bestehende Mängel – etwa im Bereich der Besetzungspolitik und der richterlichen Ausbildung – gehörten aber beseitigt.

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Richterdienstrecht: Größere Transparenz bei Richterernennungen, altersbedingte Herabsetzung der Dienstzeit

Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.

Keine Verbindlichkeit, aber Erhöhung der Transparenz 

In den Erläuterungen zur vorgesehenen Neuregelung des § 33a RStDG wird ausdrücklich auf die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) verwiesen, welche empfohlen hatte, bei  Richterernennungen die Besetzungsvorschläge der Personalsenate bindend zu machen, zumindest aber das Ernennungsverfahren transparenter zu gestalten. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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Corona-Krise: Neues COVID-19-Gesetzespaket in Kraft

Seit letzter Woche (25.09.) gelten die neuen Corona-Regeln. Die rechtliche Qualität der gesetzlichen Regelungen bleibt umstritten.

Grafik: Falter

Befristete Geltung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Novelliert wurden drei Gesetze: das Epidemiegesetz, das Tuberkolosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde grundsätzlich mit Mitte 2021 befristet, wobei eine halbjährige Verlängerung per Verordnung möglich ist. Weitere Klarstellungen betreffen u.a. Zuständigkeiten, Behördenkontrollen und die unverzügliche Löschung von Daten, die nicht mehr für Kontaktverfolgungen benötigt werden. (Siehe dazu: COVID-19-Gesetzespaket- Auch Bundesrat gibt grünes Licht)

 

Maskenpflicht, Teilnehmerbeschränkungen, Registrierungspflicht  

In ganz Österreich ist ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räumen im Handel, Dienstleistungsbereich und Parteienverkehr vorgeschrieben.

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Würden neue Strafen gelten? Die rechtlichen Fragen im Corona-Herbst

Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.

Ein Beitrag in der „Presse“ greift die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zur aktuellen Novelle des COVID-19–Maßnahmengesetzes auf und verweist darauf, dass es die Verwaltungsgerichte waren, die im Frühjahr als Erste die Coronamaßnahmen der Regierung überprüften und mehrere Strafen kippten und es die Verwaltungsrichter sind, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Verschärfung der Coronaregeln nun einen besseren Rechtsschutz für die Bürger vor dem Verfassungsgerichtshof fordern.

Der Beitrag weist auch darauf hin, dass für ein vom DVVR gefordertes Eilverfahren vor dem Höchstgericht eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Diese wurde von der Verfassungsministerin Edtstadler allerdings bereits mit dem Hinweis abgelehnt, in einem Eilverfahren würden die Streitparteien zu wenig gehört.

Gerichte zeigen Exekutive die Schranken ihrer Gestaltungsmacht

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert weiteren Rechtsschutz gegen Grundrechtseinschränkungen

Im Begutachtungsverfahren zur Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes übt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) scharfe Kritik an den geplanten Änderungen. Insbesondere das Fehlen eines effektiven gerichtlichen Rechtschutzes gegen mögliche behördliche Maßnahmen wird gerügt.

Fehlende Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

So ermögliche der Gesetzgeber mit der Neufassung des COVID-19-Maßnahmengesetzes  eine Ausweitung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bis hin zu einem generellen Ausgangsverbot (Ausgangssperre). Diese Maßnahmen könnten – laut Entwurf – auf  Basis des Wissenstandes über die Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein. Welches fakten-/evidenzbasierte Wissen damit gemeint ist,  bleibe ebenso offen wie die Frage, welche Beschränkungen überhaupt (gesundheitspolitisch) erforderlich sind. So sei nach der Datenlage des Gesundheitsressorts schon die Beschränkung des Betretens bestimmter Orte in Verbindung mit der Einhaltung von Abstandsregeln und Hygiene eine ausreichende Maßnahme gewesen, da der Höchststand an Erkrankungen in Österreich bereits Ende März überwunden war.

Verlagerung der Staatsgewalt hin zur Exekutive

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Neues Covid-19-Maßnahmengesetz in Begutachtung

Durch die angestrebten Gesetzesänderungen sollen die noch fehlenden rechtlichen Grundlagen für das Corona-Ampelsystem geschaffen, das Kontaktpersonen-Management verbessert und wichtige Gesetzesanpassungen, die durch die VfGH-Erkenntnisse vom Juli 2020 zum COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich wurden, vorgenommen werden. Die Novellierung wird nun begutachtet.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Dem Gesundheitsministerium ist es wichtig, gemeinsam – auch im Austausch mit ExpertInnen und BürgerInnen – das nächste Corona-Gesetzespaket zu erarbeiten. Aus diesem Grund wurde gestern der Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Das ist eine wichtige und ansonsten auch übliche Vorgehensweise, die während der herausfordernden Zeit am Höhepunkt der Corona-Pandemie leider nicht möglich war, weil es darum ging schnell zu handeln und damit die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Die nun eingeleitete Begutachtung ermöglicht es, Verbesserungswünsche aus verschiedenen Fach –und Gesellschaftsbereichen zu berücksichtigen.“

Contact-Tracing und Ampel brauchen rechtliche Grundlagen

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