
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die mittlerweile 11. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Demnach werden die restriktiven Bestimmungen für die Gastronomie und die Hotellerie sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen bis zum 18. Mai gelten. Das gleiche gilt für die Sonderregelungen in Vorarlberg. Vorerst noch bis zum 15. Mai aufrecht bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: Sie können jeweils nur für zehn Tage erlassen werden.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hob im Ausschuss hervor, dass die Verlängerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der Auslastung der Intensivstationen notwendig sei. Seine in der letzten Sitzung geäußerte Hoffnung, dass die Ausgangsregelungen bereits mit 5. Mai beendet werden könnten, habe sich nicht erfüllt. Mückstein ist aber zuversichtlich, dass die für 19. Mai angekündigten Öffnungsschritte kommen werden.
Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.