Verfassungsausschuss: Entschließungsantrag für mehr Qualität und Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte

Verbesserungspotential, was die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte sowie die Qualität der Entscheidungen betrifft, orten die NEOS. Sie wenden sich daher mit einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung (945/A(E)).

Die 2012 beschlossene Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei eine bedeutende Entwicklung für das Rechtsschutzsystem gewesen, so in der Begründung des Antrags. Bestehende Mängel – etwa im Bereich der Besetzungspolitik und der richterlichen Ausbildung – gehörten aber beseitigt.

Zu den Forderungen  gehören unter anderem ein transparenter Auswahlprozess für VerwaltungsrichterInnen inklusive einer verpflichtenden öffentlichen Begründung für Ernennungen bzw. Ablehnungen, die Einbindung der Personalsenate bei der Ernennung von GerichtspräsidentInnen und die Abhaltung eines öffentlichen Hearings bei derartigen Bestellverfahren, die Einführung eines Systems periodischer Leistungsbeurteilungen von VerwaltungsrichterInnen, ein bundeseinheitlich vorgegebener Rahmen für das Dienst- und Disziplnarrecht an Landesverwaltungsgerichten und ein Ausbildungslehrgang für neu ernannte VerwaltungsrichterInnen und InteressentInnen.

Außerdem sind ein einheitlicher Verhaltenskodex, etwa in Bezug auf Geschenkannahmen und Interessenkonflikten, und eine weitgehende Öffentlichkeit von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten – mit begrenzten Ausnahmemöglichkeiten – ein Anliegen.

Bereits vor zwei Jahren war ein Entschließungsantrag zur Umsetzung der „GRECO“-Maßnahmen eingebracht worden. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

Siehe dazu auch: Richterdienstrecht- Größere Transparenz bei Richterernennungen

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