Corona- Krise: Der 2. Lockdown – neue Schutzmaßnahmen in Kraft

Coronavirus

Mit der Kundmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befindet sich Österreich ab 3.11.2020 im 2. „Lockdown“. Die Verordnung stützt sich auf das COVID-19 Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz und soll bis 30.11.2020 in Kraft sein. Für diesen Zeitraum findet die COVID-19 Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) keine Anwendung.

In der juristischen Diskussion über die getroffenen Maßnahmen kristallisieren sich insbesondere drei Aspekte heraus:  Einmal geht es darum, wie evidenzbasiert die Maßnahmen sind, dh inwieweit die verordneten Maßnahmen auf Grund der zur Verfügung stehenden Datenlagen tatsächlich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Regelungen, die auch den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger betreffen, im COVID-19 Maßnahmengesetz Deckung finden bzw verfassungskonform sind.

Und zum Dritten ist strittig, wie ausgewogen die Maßnahmen sind, etwa dass religiöse Veranstaltungen weiterhin stattfinden dürfen, andere Veranstaltungen aber nicht.

Hier einige Beiträge im Überblick:

Neue Covid-Verordnung: Was in Gesetzen über Gesetze (nicht) steht

Black Box Bundesregierung: Über das (Nicht-)Dokumentieren des politischen Willens

Rechtsanwalt: Lockdown-Verordnung teils rechtswidrig

Lockdown-Nachwehen: Anwaltspräsident fordert Verzicht auf strenge Strafen

Ist der Herbst-Lockdown juristisch angemessen gerechtfertigt?

Geschlossene Lokale, offene Geschäfte: Der ungleiche Lockdown

Kritik an Ausnahme für Gottesdienste

Lockdown die Zweite: 14. Folge des PLUS iuris –Podcast mit Mag. Dominik Prankl (Sigmund Freud Privatuniversität), der die erste COVID-Verordnung erfolgreich beim VfGH bekämpft hat, über die neue Verordnung.

 

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