Corona-Krise: Neues COVID-19-Gesetzespaket in Kraft

Seit letzter Woche (25.09.) gelten die neuen Corona-Regeln. Die rechtliche Qualität der gesetzlichen Regelungen bleibt umstritten.

Grafik: Falter

Befristete Geltung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Novelliert wurden drei Gesetze: das Epidemiegesetz, das Tuberkolosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde grundsätzlich mit Mitte 2021 befristet, wobei eine halbjährige Verlängerung per Verordnung möglich ist. Weitere Klarstellungen betreffen u.a. Zuständigkeiten, Behördenkontrollen und die unverzügliche Löschung von Daten, die nicht mehr für Kontaktverfolgungen benötigt werden. (Siehe dazu: COVID-19-Gesetzespaket- Auch Bundesrat gibt grünes Licht)

 

Maskenpflicht, Teilnehmerbeschränkungen, Registrierungspflicht  

In ganz Österreich ist ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räumen im Handel, Dienstleistungsbereich und Parteienverkehr vorgeschrieben.

Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für Gastro-Servicepersonal, Konsumation im Barbereich ist nicht mehr erlaubt. In den Schulen gilt die Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer. Auch Veranstaltungen werden massiv eingeschränkt: Indoor sind nur mehr 50, im Freien 100 Personen erlaubt. Bei Großveranstaltungen mit professionellem Konzept und mit zugewiesenen Sitzplätzen sind es 1.500 bzw. 3.000 Plätze.

In Wien ist seit heute die Registrierpflicht für Lokalgäste in Wien in Kraft. Die Lokalbetreiber müssen dafür sorgen, dass sich die Gäste eintragen. So soll im Fall einer Coronavirus-Infektion die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörde einfacher werden. (Siehe dazu: Registrierpflicht- Viele Lokalgäste weigern sich)

 

Kritik an der rechtlichen Qualität der Bestimmungen im Begutachtungsverfahren

Obwohl das Team im Gesundheitsministerium, das für die Coronavirus-Gesetze zuständig ist, von einem Beratergremium begleitet wird und im ständigen Austausch mit dem Verfassungsdienst steht, mangelte es nach Ansicht vieler Fachleute, die sich am Begutachtungsprozess beteiligt hatten, an der notwendigen legistischen und inhaltlichen Qualität.

Und  vieles, was in Pressekonferenzen angekündigt wird, ist rechtlich noch gar nicht gedeckt. Die Rechtsabteilung arbeitet aufgrund von politischen Vorgaben. „Wenn die Regierung zuerst der Öffentlichkeit sagt, welche Maßnahmen kommen, dann stehen die Juristen unter Druck, das auch so umzusetzen“, sagt eine Person, die jahrelang im Verfassungsdienst auch mit dem Gesundheitsressort arbeitete. (Siehe dazu: Coronavirus – Gesetze in Krisenzeiten)

 

Siehe dazu auch:

Dachverband der Verwaltungsrichter fordert weiteren Rechtsschutz gegen Grundrechtseinschränkungen

 

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