Weitere Digitalisierung der Verwaltungsverfahren geplant

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung soll durch neue rechtliche Rahmenbedingungen für Chatbots und vollautomatisierte Verfahren beschleunigt werden. Ziel ist eine moderne, bürgerfreundliche und effiziente Verwaltung. Dazu hat das Bundeskanzleramt einen Begutachtungsentwurf versendet, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz geändert werden sollen.

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Entschließungsantrag zur Reform des Ernennungsverfahrens der Spitze des BVwG

Heute wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrates ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines europarechtskonformen und entpolitisierten Bestellungsverfahrens für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) behandelt. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Reform des Ernennungsverfahrens für die (Vize)Präsident:innen des BVwG vorzulegen.

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Geplante (Ab-)Wahl der Dreierspitze der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament problematisch

Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofes, sieht in einem Beitrag in der Presse in der jetzigen Reformidee der Weisungsspitze der Bundesstaatsanwaltschaft eine Verschärfung der Problematik des Anscheins der politischen Einflussnahme. Er fordert zudem die gleichen Qualitätsanforderungen für die Weisungsspitze wie sie schon derzeit für Richter:innen und Staatsanwält:innen im RStDG vorgesehen sind. Nach dem derzeitigen Plan …

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Neue Zuständigkeiten im Familiennachzug für LVwG?

Der Begutachtungsentwurf zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) sieht vor, dass die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) – anstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) – künftig für Beschwerden beim Familiennachzug von Asylberechtigten zuständig sein sollen. Zudem ist im Gesetzesentwurf eine neue Ermächtigung zur Festnahme im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze vorgesehen, auch hier wären im Instanzenzug die LVwG für deren Überprüfung zuständig. Auffallend beim Begutachtungsentwurf ist, dass in der wirkungsorientierten Folgeabschätzung keinerlei finanzielle Auswirkungen auf die Länder – insbesondere beim Personalaufwand – dargestellt werden, obwohl diese offenkundig sind.

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AVG-Novelle zu Bestimmungen des Großverfahrens und nichtamtlichen Sachverständigen

Mit BGBl. I 82/2025 vom 12.12.2025 wurde das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) novelliert. Dabei kam es nicht nur zu Änderungen bei Großverfahren (§§ 44ff), sondern auch bei der öffentlichen Kundmachung und der Bestellung von Amtssachverständigen. Die Novelle zum AVG zielt darauf ab, Großverfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen.

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Gehaltsreform in Kärnten zu Lasten der Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen

Der Kärntner Landtag hat am 17.07.2025 die Gehaltsreform für Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen. Die von den Standesvertretungen geforderten Änderungen wurden fast zur Gänze ignoriert, was zur Folge hat, dass zukünftig ernannte Richter:innen schlechter gestellt werden, als derzeit ernannte Richter:innen. Zudem wurden die bestehenden Diskriminierungen im Gehaltssystem nicht aufgelöst und Systemwidrigkeiten beibehalten. Dieser Gesetzwerdungsprozess gibt Anlass zur Sorge und führt zu einer Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit.

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Die Unabhängigkeit des BVwG muss durch die Einbeziehung bei der Gefährder-Überwachung gewahrt bleiben

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.

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Justiz muss besser gegen gezielte politische Eingriffe abgesichert werden

In Deutschland werden Überlegungen nach dem verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichtes vor gezielten politischen Eingriffen nun auch dazu angestellt, die dritte Staatsgewalt insgesamt besser vor gezielten Blockaden und politischen Durchgriffen zu schützen. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, führt in einem Beitrag in NJW-aktuell 17/2025 aus, dass die Versuche in anderen Staaten, die Justiz als Kontrollinstanz zu schwächen, ein Alarmsignal sind.

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Hätte ein verwaltungsgerichtlicher Vergleich einen Mehrwert?

In der gemeinsam mit der DVVR und der RIV organisierten Veranstaltung der Universität Graz zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up“ zu der ersten bereits im Herbst 2024 in Graz stattgefundenen Veranstaltung erfolgte eine fundierte Auseinandersetzung, ob es ein solches „Verwaltungshandeln“ braucht und in welchen Materien dies vorteilhaft erscheint und wie dies in das österreichische System implementiert werden könnte.

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VfGH: Sozialhilfegesetze in Wien und NÖ widersprechen dem Grundsatzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit zwei Erkenntnissen vom 11.03.2025, G 197/2024 und G 63/2024, einerseits § 5 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) und andererseits § 5 Abs. 4 Z 6 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG) jeweils wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) aufgehoben. Die taxative Aufzählung von Aufenthaltstiteln in beiden Ausführungsgesetzen führt zu einer unsachlichen, dem Grundsatzgesetz widersprechenden Differenzierung. Beide Aufhebungen treten mit Ablauf des 31.03.2026 in Kraft.

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